Hallo,
bin mir nicht sicher, inwieweit bei den zwei folgenden Briefe eine Contravention vorliegt, aber einen passenderen Thread habe ich nirgends gefunden.
1.) Brief laut Inhalt vom 27. Jan. 1804 aus Würzburg an den Baron von Wambold in Hanau
(https://de.wikipedia.org/wiki/Wambolt_von_Umstadt: Franz Christoph Johann Wambolt von Umstadt, war Dechant des Domstifts zu Worms und Kapitular des Erzstifts Mainz und des Ritterstifts von St. Alban).
Schreibschriftstempel (Winkler 2a), keinerlei Taxvermerke auf Vorder- und Siegelseite.... Kirchensache ???
2.) Briefhülle von Würzburg nach Aschaffenburg mit Schreibschriftstempel R3 Würzburg (Winkler 3bS 1805-1810), auch hier abgesehen von einem roten Strich keine postalischen Vermerke (franco, R.S. K.D.S usw.)
Hat jemand eine plausible Erklärung ?
Danke Klaus