- Offizieller Beitrag
Liebe Freunde,
der folgende Brief weist einige Besonderheiten und wirft auch Fragen auf.
Eine 1 Sgr.-Ganzsache, auffrankiert mit einer 1 Sgr.-Freimarke (6a), aufgegeben in Oberkassel (bei Düsseldorf) und adressiert nach Krefeld.
Der Brief wurde direkt am Zug in Oberkassel aufgegeben und gemäß den Instructionsvorschriften war bei Aufgabe an einem Haltepunkt ohne Postamt der nächste Haltepunkt mit Postamt zu notieren, hier Neuss. Der Wertstempel wurde mit Tintenstrich entwertet, die Freimarke mit dem Nummernstempel 1789 des Post-Speditions-Büros No. 13, das für die Bahnlinie Aachen-Düsseldorf zuständig war. Der Brief weist dementsprechend auch rückseitig den Kursstempel DÜSSELDRF. / 14 10 II. / AACHEN auf.
Zusätzlich wurde vom Absender p. Express zu bestellen notiert.
Die Entfernung Oberkassel-Krefeld liegt bei <10 Meilen, das Express-Bestellgeld betrug 2 1/2 Sgr.
Die Entwertung mit Tintenstempel war bis März 1859 vorgeschrieben, danach mit dem Aufgabestempel (bei Zugaufgaben wurde dann typischerweise der Kursstempel benutzt). Die Freimarke erschien 1857. Daher sollte der Brief aus den Jahren 1857/58 stammen.
Hier ein Fahrplan dieser Strecke:
Für die Leitung von Oberkassel wäre die Zugrichtung Aachen ... Neuss - Düsseldorf/Oberkassel ... Crefeld nötig gewesen.
Rückseitig ist aber der Kursstempel in entgegengesetzter Richtung zu sehen (es gab auch einen Kursstempel AACHEN-DÜSSELDRF). Zudem wurde als nächster Ort Neuss notiert. Beides deutet darauf hin, dass der Brief zunächst fälschlicherweise in einem Zug der falschen Richtung landete und dann (evtl. in Neuss) umgeladen wurde.
Für diesen Brief hätte ein Franko von 1 Sgr. gereicht. Nun kann der Brief über 1 Loth gewogen haben und daher wurden 2 Sgr. verklebt.
Für das Express-Bestellgeld + Franko wären 3 1/2 Sgr., bzw. bei einem schweren Brief 4 1/2 Sgr., fällig gewesen.
Links unten wurden die 2 1/2 Sgr. Express-Bestellgeld mit Rötel notiert. Sowohl die Verwendung von Rötelstift als auch die Größe sowie die Positionierung neben dem frei-Vermerk lassen die Notierung als eine bezahlte Gebühr erscheinen. Eine Barfrankatur bei Zugaufgaben war aber strikt untersagt.
Wie sind die Meinungen der Forums-Mitglieder hierzu?
- unzulässige Barfrankatur bei Zugaufgabe?
- sehr ungewöhnliche Notierung des einzuziehenden Bestellgeldes vom Empfänger?
- ???
Gruß
Michael