Lieber Erwin,
beinahe! Da Preussen und Baden im Postverein waren, es aber hier ein Auslandsbrief war, kam für die Postvereinsstrecke über 20 Meilen kein Zuschlag zu den 3 Sgr. = 9 Kreuzern DÖPV - Porto.
Für die Schweiz galten andere Gesetze. Im Postverein das Loth, für die CH das halbe Loth, weil der große PV vom 1.10.1852 bei deinem Brief noch nicht galt.
Daher ab Basel bis 10 Wegstunden 2x, über 10 bis 25 Wegstunden 4x, über 25 bis 40 Wegstunden 6x und über 40 Wegstunden 8x. Eine Wegstunde war gleich 4,8 km.
Es wurde in direkter Linie gerechnet: Basel - Wohlen 68 km, also über 10 bis 25 Wegstunden. Aber weil der Brief über 1/2 bis 1 Loth wog, galt er in der Schweiz als Brief der 2. Gewichtsstufe, somit 4 + 2 Kreuzer = 20 Rappen. Die Reduktion von 10 Rappen = 3 Kreuzer galt erst ab dem 1.10.1852, zuvor war die Parität eine andere (höhere für die CH).
Aber das gehört alles nicht hierher - schöner Brief, gut gekauft.