- Offizieller Beitrag
Lieber Erwin,
hatte den Beleg auch gesehen. Ob er in die Kategorie "Postbetrug" fällt? Wenn auf dem fehlenden Markenteil ein Stempelabdruck war, wäre diese Entwertung schon vorschriftswidrig gewesen. Man hätte erwarten können, dass der Postbeamte die fehlerhafte Marke, so noch nicht auf dem Brief aufgeklebt, gegen eine vollständige ausgetauscht und die fehlerhafte zur Verrechnung an das übergeordnete Postamt eingesandt hätte. Vielleicht war es ihm zu viel Arbeit?
Mir ist leider keine Verordnung bekannt, in der beschrieben wird, ab welchem Zustand eine Freimarke nicht mehr als gültig anzusehen ist.
Aber ein interessantes Stück!
Gruß
Michael