Liebe Sammelfreunde
für die Anfangszeit stellt sich das Nachvollziehen der Taxierung sehr häufig recht "problematisch" dar. Auch ich habe leider noch nicht alle Verordnungen zusammen.
Stark vereinfacht gesagt, wurden allgemein zwischen den einzelnen Mitglieds-Staaten Gränzpunkte festgelegt. Diese waren Städtepaare, über welche der Austausch der Sendungen zwischen zwei benachbarte Staaten erfolgte. Es gab meistens mehrere solcher Paare zwischen zwei gleichen Staaten. Desweiteren wurden feste Transitlängen festgelegt, wenn die Sendung durch ein Mitgliedsstaat lief.
Festgelegt wurde dies in Verträgen zwischen den einzelnen Mitglieds-Staaten, später auch in Verordnungen, wenn Änderungen stattfanden.
Dazu möchte ich folgenden Brief vom 26.01.1855 von Magdeburg (Preussen) nach Nürnberg (Bayern) lief. Dieser Brief begleitet ein extrem leichtes Paket von nur 7 Loth.
Deweiteren ist zu erkennen, dass es sich um einen Franco-Brief handelt. Der "Gebührenbaum" von 2 Sgr / 2 Sgr / 2 Sgr stellt das Franco der Einzelstrecken dar, welche in der Summe von 6 Sgr zusammengefaßt wurde.
Aus diesem Gebührenbaum läßt sich grob folgende ablesen:
Abgangsort - Gränzort (hier Preussen) weiter war ein Transit (hier entweder durch Taxis oder Sachsen gegeben) - also Gränzort nächsten zum Gränzort (hier Bayern) und schlußendlich von dort zum Zielort (hier Bayern).
Für gezeigten Brief ist eine Leitung über Leipzig (Sachsen) - Hof (Bayern) sehr wahrscheinlich (was die einzelnen Gränzorte sind entzieht sich leider meiner Kenntnis).
Keine der genannten Strecken ist unter 10 Meilen, jedoch auch keine über 20 Meilen entfernt, so dass sich für jede der drei Teilstrecken 2 Sgr Mindestfahrposttaxe (ist der Brieftaxe identisch) anfielen.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf