Hallo Sammlerfreunde,
ich habe in letzter Zeit hier schon wiederholt gelesen die Abkürzung J.P.S. bedeuted Justizparteisache.
Das widerspricht allen mir bisher bekannten Auskünften über die Bedutung dieser Abkürzung.
Diese Abkürzung war mir bisher als jenseitige Parteisache, also gleichlautend zu zahlen vom Empfänger bekannt, der dies dann ggf. über den weiteren Geschäftsvorgang wieder als Gebühren einheben konnte.
Z.B im Buch "Kitt, Heinrich: Das Notariatswesen im Königreich Bayern diesseits des Rheins Band 1 , München 1862 . Seite: 378ff" steht, dass gleichlautend Unterbehörden im Postverkehr miteinander der anfordernden Behörde eines Schriftstücks oder wenn der Auftraggeber in deren Zuständigkeitsbereiches lag die Übernahme der Portokosten obliegt. Diese Schreiben wurden dann mit J.P.S. gekennzeichnet, so dass man sofort erkennen konnte, dass der Empfänger der Auftraggeber oder im dortigen Bereich wohnte und somit Portopflichtige war. Folglich jenseitige Parteisache.
Gerne nehme ich auch zur Kenntnis, wenn es mit der Abkürzung J.P.S. anders gewesen sein soll.
Gruß
bayernjäger