Liebe Sammlerkollegen ,
möchte hier einen Ortsbrief (korrekterweise Brief im Lokal- oder Landzustellbereich) in der Gewichtsstufe 2 (1-4 Loth) von Neustadt Haardt nach Gimmeldingen vom 25.6.1861, frankiert mit einem waagrechten Paar der 1 Kr. rosa (Mi.-Nr. 3-I-a) zeigen.
Ist der Brief nun korrekt frankiert oder nicht ???
In der Verordnung Nr. 14 vom 04.04.1861 geruhte nämlich seine Majestät der König von Bayern unter der laufenden Nr. 7578 (21.03.1861) eine Postexpedition in Mußbach zu eröffnen, zu deren Bestellbezirk auch die Nachbargemeinde Gimmeldingen gehörte. Damit waren Briefe von Neustadt
in der Gewichtsstufe 1 mit 3 Kr. und der Gewichtsstufe 2 sogar mit 6 Kr. frei zu machen.
Hat nun der pflichtvergessene Neustadter Postexpeditor geruht, die Verordnung seines obersten Dienstherrn zu missachten oder war es - wie ich annehme - dunnemals auch schon wie heutzutage in diesem unserem Land des seeligen Helmuts, dass nämlich mit dem Erlass einer Verordnung nicht postwendend auch ihre Umsetzung erfolgt. Da musste ja erstmal ein Lokal eingerichtet, Gerätschaften besorgt und geliefert, ein Expeditor bestellt usw.
... das dauert.
Einziger Wermutstropfen: Auf dem Beleg hat irgendein(e) Vorbesitzerdödel.in seine (ihre) Privatnotizen auf der Vorderseite mit violettem Bleistift hinterlassen oder wie Frau Brettl in ihrem Attest vermerkt: ... Vorderseitig nicht zutreffende Beschriftung... " Ich lese 3 Dubletten und 3 Triple. Womöglich hat die betreffende Person noch weitere Zweier- oder Dreierstreifen dieser Marke lose oder gar auf Brief besessen.
Seis drum, so schnell wird mir ein entsprechender Beleg nicht wieder über den Weg laufen
Gruß Klaus