• Eine etwas kuriose Drucksache kann ich heute zeigen.

    Eine Drucksache sollte von Neustadt /Haardt nach Meilen in der Schweiz verschickt werden. Vermutlich hatte der Absender viele dieser Drucksachen versandt und hatte nicht das Auslandsporto von 5Pfg bedacht. Die Karte wurde am 7. März 1916(?) abgestempelt und bei der späteren Kontrolle wurde festgestellt, dass das Franko in die Schweiz nicht reicht. Links neben der Frankatur wurde "+2" vermerkt und die Drucksache an den Absender zurückgegeben. Die 2 Pfennig-Marke gab es natürlich noch nicht und so wurde eine weitere 3 Pfennig-Marke aufgeklebt und die Drucksache wieder eingeliefert.

    Der Postler hat einen Tag später aber nicht die zugeklebte Marke entwertet, sondern die als Rückporto verklebte 5 Pfennig Marke getroffen. Warum das Rückporto für eine Drucksache stimmt, aber das Hinporto nicht kann ich mir auch nicht erklären, zumal die Antwort ja als Drucksache hätte erfolgen müssen. Es ist jedenfalls kompliziert sich in die Hirnwindungen der Akteure damals hineinversetzen zu wollen. Letztendlich ging die Sendung über die Zensurstelle in Ludwigshafen, die dort eindeutig als Überwachungsstelle fungierte.

  • Guten Morgen Sammlerfreunde,

    Pflanzenschutzmittel aus der Chemiestadt Ludwighafen a.Rh. waren und sind schon immer ein bekanntes Produkt, das "Equipment" für den Hausgebrauch gab es früher auch noch on top dazu. Die 5 Pf Werbe-Drucksache anbei zeigt das ganz illustre. Für die Zensur eine einfache Angelegenheit. Allerdings habe ich echte Schwierigkeiten mit dem Zielort bei Basel in der Schweiz. Kann darüber jemand aufklären ?

    Viele Grüße

    vom Pälzer

  • Hallo Tim,

    vermutlich hat sich der Absender beim Ort verschrieben; vielleicht las er auf einer Korrespondenz fälschlicherweise "U. Schwenthal" statt richtig: "N. Schoenthal".

    Die Schweizer Post hat ja auch mit Blaustift den Ort korrigiert.

    Niederschönthal war ein Ortsteil von Füllinsdorf (Wikipedia) Im Kreis Basel-Land.

    Dort ist zu lesen:

    ... Im 17. Jahrhundert entwickelte sich aus einer Mühle, welche die Wasserkraft der Ergolz ausnutzte, die Industriesiedlung Niederschönthal. Heute ist die Industrie verschwunden und an ihrer Stelle entstanden ein Einkaufszentrum, ein Altersheim, eine Schule und Wohnüberbauungen. ...

    Es gibt dort übrigens noch heute einige Bewohner mit Namen "Häring".

    Viele Grüße

    Gerd

  • Hallo Gerd,

    das wird es sein, prima ! Da wäre ich nicht drauf gekommen, das passt auch zu "bei Basel". Vielen Dank für die Recherche.

    Beste Grüße!

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Tim,

    dem Schifferstadter Stempel sieht man an, dass er nur am Wochenende benutzt wurde ... perfekt!

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo zusammen,

    auch eine im echten Bedarf gelaufene 10 Pf Ganzsache der BY Freistaat Germania-Ausgaben ist in den Augen eines bekannten Ganzsachenkatalogs "Masse", noch - wie vorliegend eindeutig - in der Verwendungsphase der Erstauflage aber kerzengerade das Gegenteil dessen. Das hängt auch nicht alleine - wie der Katalog den Eindruck erzeugt - von a-Farbe (schwarzer Überdruck) oder b-Farbe (dunkelblauer Überdruck) ab. Im vorliegenden Fall ist es eine offenbar auf einem "Kurztrip" erworbene Karte, die dann auch noch sehr erfreulicherweie mit Zensur- und Ankunftsstempel nach Frankreich gelaufen ist.

    Adressat war ein Sergant im 94e régiment d’infanterie, welches bereits im Jahre 1706 unter der Bezeichnung Régiment Royal-Bavière von der königlich französischen Armee mit überwiegend ausländischen Teilnehmern als régiment étranger aufgestellt worden war. Im I. WK war es im September 1914 bei der Ersten Schlacht an der Marne, 1915 an der Herbstschlacht in der Champagne, 1916 in der Schlacht von Verdun und jener an der Somme, von April bis Mai 1917 in der Schlacht von Amies und schließlich im August 1918 in der Schlacht von Amies eingesetzt.

    Wenn man sich allerdings den Text der Karte vor Augen führt, dann kann kein Krieg, keine Zensur feste Bande brechen ...und das ist gut so.

    Viele Grüße

    vom Pälzer

  • Guten Abend Sammlerfreunde,

    der Beleg anbei kommt mit seiner MEF optisch ja schon ganz hübsch daher, vorliegend lief er am 2. Januar 1920 ins wieder französisch gewordene Elsass nach Strasbourg. Er müsste etwas über 60 gr gewogen haben, denn der Auslandstarif bestand aus 2 x 30 Pf für Einschreiben und 1. Gewichtsstufe, sowie 2 x 20 Pf für die beiden weiteren bis über 60 - 80 gr.

    Viele Grüße

    vom Pälzer

  • Guten Abend zusammen,

    nach dem Waffenstillstand vom 11.11.1918 verloren die in den ehem. Reichslanden Elsass-Lothringen gültigen deutschen Freimarken zum 15.12.1918 ihre Kursgültigkeit. Ab diesem Tag galt für Inlandspost nach Frankreich und für Auslandspost der französische Tarif auf Basis der französischen Gebührensätze vom 01.05.1910. Damit war ein Normalbrief der 1. Gewichtsstufe aus Bayern mit dem Auslandstarif von 30 Pf zu frankieren. Das ist anbei am 14.10.1919 auch geschehen, allerdings hat man - wenn ich das am rechten Außenrand richtig interpretiere - eine 2. Gewichtsstufe festgestellt und eine Nachtaxe erhoben. Jetzt ist das jedoch ein etwas verwirrendes Kunstwerk "en bleue" geworden und das blaue "R" neben den Marken kann ich schon mal gar nicht deuten.

    Jedenfalls waren dem seinerzeit gültigen UPU-Vertrag zu Folge ungenügend frankierte Briefpostgegenstände jeder Art zu Lasten der Empfänger mit dem doppelten Betrag der fehlenden Frankatur belegt. Der Fehlbetrag war vorliegend für die 2. Gewichtsstufe 20 Pf. Als Nachporto waren dann in Strasbourg 2 x 25 = 50 Centimes zu erheben. Ich wage einmal eine Interpretation des Hergangs der Dinge: Die fehlenden 20 Pf hat man zuerst in Bayern in fetter Schrift angeschrieben, wenn man das am Anfang als eine "2" betrachten kann. In Strasbourg hat man diese dann mit einem 5er in die fette "0" hinein überschrieben, um somit "assez comfortable" die Nachtaxe von 50 Centimen zu bilden. Oder erklärt es sich anders ? Der Brief ist rückseitig ohne Postvermerke verblieben.

    Schönen Gruß

    vom Pälzer

  • In einem anderen thread habe ich bereits erwähnt, dass zu Beginn des Krieges wohl öfters postalische Ressourcen in Anspruch genommen worden sind. Dies kann ich aus einem Aktenfund aus München belegen.

    23/1730

    GV7

    München den 19. August 1914

    Geheim !


    K.B. Staatsministerium

    für Verkehrsangelegenheiten

    Post-Abteilung


    An

    OPD Landshut, Regensburg, Bamberg

    zur Kenntnis


    An

    OPD München, Augsburg, Nürnberg, Würzburg

    und Speyer


    Die Überwachungsstelle (Post) wie auch die Prüfungsstellen haben zum Bescheinigen der geprüften Sendungen besondere Dienststempel zu benutzen, in denen Armeekorps und Ort bezeichnet sind, z.B. „Überwachungsstelle des I. Armeekorps München“ oder „Prüfungsstelle des II. Armeekorps Ludwigshafen a. Rh.“.

    Wegen Beschaffung usw. dieser Stempel haben sich die Vorstände der beteiligten Postanstalten mit den Offizieren der Überwachungs- oder Prüfungsstelle zu benehmen.

    Von den neuen Dienststempeln sind je 20 Abdrucke hieher vorzulegen.

    Der Stempel von München ist laut Riemer seit September 1914 belegt. Der Ludwigshafener Stempel ist Riemer dagegen erst 1915 bekannt. Leider waren die angeforderten Abdrucke der Stempel in der Akte nicht zu finden. Ich nehme mal an, dass diese Stempel zeitnah beschafft worden sind und der Ludwigshafener Stempel auch schon 1914 verwendet worden ist.

  • Ich habe jetzt einen Vorgang gefunden, der die Rolle der Prüfungsstellen Nürnberg und Ludwigshafen ein wenig näher beleuchtet.

    Kurz zusammengefasst geht es um die zukünftige Leitung der Briefe aus der Pfalz aus und nach der Schweiz anstatt über München nun über Frankfurt/Main zu leiten, weil es verkehrstechnische Vorteile bietet. Des weiteren werden die Anträge der Prüfungsstellen Ludwigshafen und Nürnberg zur Einrichtung jeweils einer Überwachungsstelle detailliert erörtert. Nebenbei werden noch die Überwachungsstellen Cöln und Emmerich und deren Rolle für den Postverkehr mit den Niederlanden erwähnt.

    München, den 20. Januar 1916

    23/3163

    G V 7


    K.B.Staatsministerium

    fuer Verkehrsangelegenheiten


    _________________________


    An

    das K. Kriegsministerium


    Zu den gefl. Noten Nr. 104140 vom 18.11.1915 und

    Nr. 103028/15 vom 4.1.1916

    Beilagen: 9 Schriftstücke


    Der Briefpostverkehr aus der Pfalz nach der Schweiz und umgekehrt erfährt bei der Leitung über die Auslandsstelle München eine nicht unwesentliche Verzögerung. Es erscheint deshalb wohl am Platze, hier eine Aenderung eintreten zu lassen. Die Sendungen der Pfalz nach der Schweiz und umgekehrt würden, wie auch die Oberpostdirektion München in einem zur Sache erstatteten Bericht vorschlägt, wohl am besten der Auslandsstelle in Frankfurt (Main) 9 zuzuteilen sein. Nicht nur, dass diese Auslandsstelle in der Hauptsache den Verkehr Deutschlands mit der Schweiz zu prüfen hat, ist auch die Leitung über Frankfurt (Main) infolge der guten Verbindungen mit der Schweiz besonders günstig, im allgemeinen sogar einer Leitung über Ludwigshafen (Rhein) vorzuziehen. Soferne aber des K. Kriegsministerium aus militärischen oder sonstigen Gründen Wert darauf legen sollte, dass Ludwigshafen (Rhein) als Auslandsstelle für die ausgehende und eingehende Post der Pfalz mit der Schweiz bestimmt würde, hätte ich dagegen nichts zu erinnern.


    Gegen den weitergehenden Antrag der Prüfungsstelle Ludwigshafen (Rhein), die gesamte ausgehende und eingehende Auslandspost der Pfalz unter Kontrolle zu nehmen, möchte ich mich indes ablehnend verhalten, sofern nicht militärische Gründe dies notwendig erscheinen lassen, wie es bei der Schaffung einer Auslandsstelle für den Grenzbezirk von Lindau i. B. der Fall gewesen ist.

    Der von Anfang an für den Mobilmachungsfall aufgestellte Grundsatz, dass die Post nach dem Ausland entsprechend einer Länderverteilung von Auslandsstellen zu prüfen ist, die auf dem Postleitwege liegen, hat sich bewährt, und ist, soweit nicht besondere militärische Gründe eine Ausnahme rechtfertigen, auch bislang beibehalten worden. Es ist dadurch einmal gewährleistet, dass eine oder doch nur wenige Überwachungsstellen den gesamten Verkehr mit einem bestimmten Lande prüfen, wodurch eine wirksame Überwachung der großen Verkehrswege möglich ist, und es ist außerdem auch die rascheste Beförderung dadurch von selbst gegeben, indem jede Postanstalt die Sendungen nach der bekanntgegebenen Grenzausgangspostanstalt (Auslandsstelle) hinleitet, die sodann die Briefe nach Prüfung in unmittelbaren Kartenschlüssen nach dem betreffenden Lande weitersendet.


    Der Antrag der Prüfungsstelle in Ludwigshafen (Rhein) bezweckt, an die Stelle der Prüfung der Auslandspost entsprechend der Länderverteilung ein völlig anderes System zu setzen, das der Prüfung der gesamten eingehenden und ausgehenden Post nach Provinzen, Armeekorpsbezirken usw. Dies würde aber einmal für die große Menge der Postsendungen eine wesentliche Verzögerung in der Beförderung bedeuten, da alle Auslandssendungen – die eingehenden wie die ausgehenden – nach einem Orte innerhalb dieser Provinz zur Prüfung geleitet und von da erst weiter befördert werden müssten, während so der größte Teil der Post keinen Umweg machen braucht. Die Durchführung würde außerdem, was die eingehende Post anlangt, große posttechnische Schwierigkeiten mit sich bringen, wie schon der Referent des Reichs-Postamts gegenüber dem in der Sitzung zu Frankfurt (Main) am 13. Juli 1915 gestellten Antrag des Herrn Vertreters des II. Bayer. Armeekorps hervorgehoben hat (Seite 2 der vom K. Preußischen Kriegsministerium herausgegebenen Niederschrift über die Frankfurter Verhandlung).


    Die Prüfungsstelle Ludwigshafen (Rhein) geht bei der Stellung ihres Antrags offenbar von falschen Voraussetzungen aus, indem sie – Seite 3 ihres an das stellv. Generalkommando des II.A.K. gerichteten Antrags – zur Begründung ausführt, dass die Briefe aus der Pfalz nach Holland nach den geltenden Bestimmungen nach München gehen und dann den Weg nach Westen wieder zurücknehmen müssten. In den bereits im Frieden für den Mobilmachungsfall herausgegebenen Mobilmachungsbekanntmachungen ist aber bestimmt, dass die Briefe nach den Niederlanden von allen Postanstalten unaufgehalten nach Cöln Bahnpostamt 10 zu leiten sind (zu vergl. die dem K. Kriegsministerium in Abdruck übermittelte Entschließung Nr. 23/590 vom 30. April 1914 und die dazu gehörigen Abdrucke der Anweisung). Später ist – Feldposterlass Nr. 13c – an die Stelle von Cöln die Auslandsstelle in Emmerich gesetzt worden. Die Sendungen nach den nordischen Ländern müssen nach Hamburg geleitet werden, ebenso die überseeischen Sendungen usw. Durch die Genehmigung des Antrags der Prüfungsstelle Ludwigshafen würde gerade das Gegenteil von dem erzielt werden, was der Antrag der Prüfungsstelle hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse der Pfalz anstrebt; statt einer rascheren Beförderung würde eine Verzögerung eintreten.


    Was den weiteren Antrag des stellv. Generalkommandos III.A.K. anlangt, in Nürnberg eine Auslandsstelle zu schaffen, so ist der von der Handelskammer in Nürnberg und dem Stadtmagistrat daselbst bereits zu Anfang des Krieges gestellte Antrag auf Umwandlung der postalischen Prüfungsstelle in Nürnberg in eine Auslandsstelle mit Entschließung vom 23. September 1914 Nr. 23/3080, die dem K. Kriegsministerium in Abdruck übermittelt worden ist, ablehnend verbeschieden worden. Die Handelskammer Nürnberg hat mit Schreiben vom 29. September 1914 sich infolge der Ausgestaltung, die die Prüfungsstelle in Nürnberg erfahren hat, für befriedigt erklärt und ausdrücklich betont, dass der Antrag auf Errichtung einer Auslandspoststelle nunmehr hinfällig sei. Auch heute möchte ich für die Errichtung einer Auslandsstelle in Nürnberg kein Bedürfnis anerkennen, dies umso weniger, als inzwischen zugelassen worden ist, dass zur Beschleunigung des Briefverkehrs nach dem Ausland von den Postanstalten mit militärischer Prüfungsstelle unmittelbar Briefkartenschlüsse für Postanstalten nach nichtfeindlichen europäischen Ländern abgesendet werden können. Diese Kartenschlüsse werden nicht über Auslandsstellen geleitet, sondern den Bestimmungsländern in gewöhnlicher Weise auf dem raschesten Wege zugeführt. (Zu vergl. Die im Einverständnis mit dem K. Kriegsministerium erlassene und dem K. Kriegsministerium in Abdruck übermittelte Entschl. 23/3383 vom 15. Oktober 1914) Ich werde die Oberpostdirektion in Nürnberg veranlassen, dafür zu sorgen, dass solche unmittelbare Kartenschlüsse, soweit es dem Bedürfnis entspricht und nicht schon geschehen sein sollte, im Verkehr mit Österreich eingerichtet werden.


    Im übrigen sprechen gegen die Errichtung einer Auslandsstelle in Nürnberg die gleichen Gründe wie gegen den Antrag auf Errichtung einer solchen in Ludwigshafen (Rhein), ganz besonders soweit der Antrag des stellv. Generalkommandos die Schaffung einer Auslandsstelle für den Armeekorpsbezirk bezweckt. In dem Begleitschreiben des stellv. Generalstabs der Armee vom 23. September 1915 zur Verteilung der eingehenden Auslandspost, mit Note Nr. 23/2707 vom 11. Oktober 1915 dem K. Kriegsministerium übermittelt, ist als Grundsatz aufgestellt worden, „dass jede Überwachungsstelle diejenigen einkommenden Auslandssendungen zugeführt erhält, welche ihrem Wirkungsbereich zufallen würden, wenn es sich um ausgehende Sendungen handelte.“ Es ist nun posttechnisch geradezu unmöglich einer Auslandsstelle Nürnberg die Auslandssendungen zuzuführen, die nach Orten gerichtet sind, die zum Bezirk des III.A.K. oder selbst zum Bezirk einer bestimmten Oberpostdirektion gehören. Es könnte keine ausländische Postverwaltung solche Kartenschlüsse stellen, die Ausscheidung müsste bayerischerseits vorgenommen werden, etwa in München oder Nürnberg und würde, abgesehen von dem großen Personal das hiezu erforderlich wäre, unüberwindliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Auf jeden Fall würde das Gegenteil des erstrebten Erfolges eintreten, die Sendungen würden in der Beförderung verzögert werden.


    Das K. Kriegsministerium beehre ich mich um gefällige Äußerung zu ersuchen. Im Falle der Zustimmung zu dem Vorschlage, die Briefpost der Pfalz nach und aus der Schweiz der Auslandsstelle Frankfurt (Main) zuzuteilen, würde ich mit dem Reichs-Postamte in Berlin ins Benehmen treten.


    I. A.

    Gez. von Bredauer

  • Die Antwort vom Kriegsministerium erfolgte erst gut 6 Wochen später und zeigt, dass sie die Prüfungsstelle Ludwigshafen unter besonderer Beobachtung hatten.

    Nr. 10031 München, 2.3.1916


    Kriegsministerium


    An

    das K. Staatsministerium

    für Verkehrsangelegenheiten


    Betreff: Militärische Prüfungs- und Überwachungsstellen


    Zu jens. Note v. 20.1.16 23/3163 GV7

    und v. 28.1.16 23/92 GV7


    In der Anlage beehre sich das Kriegsministerium die g.R. verlangten Beilagen zur Note vom 28.1.16 Nr. 23/92 wieder zu übermitteln.


    Zu den nebenerwähnten Noten gestattet sich das Kriegsministerium folgendes zu erwidern:


    I.) Den Antrag des stellvertretenden Generalkommandos II.A.K auf Umwandlung der Prüfungsstelle in Ludwigshafen in eine Prüfungs- und Überwachungsstelle für den Verkehr der Pfalz, und den Antrag des stellvertretenden Generalkommandos III.A.K., eine der beiden in Nürnberg befindlichen Prüfungsstellen in eine Überwachungs- (Auslands-) Stelle umzuwandeln oder dort eine eigene Überwachungsstelle zu errichten, hat das Kriegsministerium in Übereinstimmung mit der Auffassung des K. Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten abgelehnt.


    II.) Die stellvertretenden Generalkommandos II. und III.A.K. wurden angewiesen, darüber zu wachen, dass die Prüfungsstellen die ihnen nach Ziff. 25 und 49 der Anlage J des Mobilmachungsplanes zustehenden Befugnisse nicht überschreiten. Dies gilt besonders bezüglich der Prüfungsstelle Ludwigshafen.

    Das Kriegsministerium ersucht ergebenst, der Oberpostdirektion Speyer in diesem Sinne Anweisung zukommen lassen zu wollen.


    III.) Dem Vorschlag des K. Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten, den Briefpostverkehr aus der Pfalz nach der Schweiz und umgekehrt anstatt über die Auslandsstelle in München künftig über die in Frankfurt (Main) 9 zu leiten, stimmt das Kriegsministerium zu, mit dem Ersuchen, entsprechend der Anregung im Schlusssatz der Note vom 20.1.1916 Nr. 23/3163, mit dem Reichspostamt in Berlin ins Benehmen zu treten.


    IV.) Bezüglich der Erweiterung des Kreises der in die sogenannten Firmenlisten aufzunehmenden Firmen und darüber, dass – nach Auffassung des Stellvertretenden Generalstabs in Berlin – die Firmen am Platze der Prüfungsstellen ansässig sein müssen, bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem bayer. Kriegsministerium und dem Stellvertretenden Generalstab in Berlin.

    Hierüber beabsichtigt das Kriegsministerium – nach Einvernahme mit dem K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und dem K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äussern – Entscheidung des Herrn Reichskanzlers herbeizuführen.

    Diesbezüglichen Antrag wird das Kriegsministerium den genannten beiden K. Staatsministerien für gefällige Äußerung und Stellungnahme demnächst übersenden.


    gez. Frhr. von Kress

  • Hier erfolgte der Überseetransort eines Schreibens der Fa. Knoll AG aus Ludwigshafen a.Rh. "via Schweden" mit einem Schiff der der Rederiaktiebolaget (Schifffahrtsgesellschaft) Nordstjernan (Johnson Line), einem der großen Geschäftspartner der CRB, die mit ca. 45 Kronen pro Tonne / Barrel Fracht recht gut an den Hilfstransporten verdiente. Sie führte auch im Auftrag der schwedischen Regierung Warentransporte von den USA nach Schweden aus.

    Den Versandweg über Schweden mit dieser Linie kann ich auch aus der Akte in München bestätigen:

    Reichs-Postamt Berlin, den 7. April 1916

    I a C 890.



    Nach einer Mitteilung der schwedischen Postverwaltung bietet sich in den dreimal monatlich von Göteborg nach Südamerika fahrenden Dampfern der „Rederiaktiebolaget Nordstjernan“, die auf der Ausreise außer Kristiania keinen weiteren europäischen Hafen anlaufen, eine günstige Versendungsgelegenheit nach Südamerika dar. Das Reichs-Postamt hat daher beschlossen, auch diese Dampfer fortan zur Versendung der vorliegenden Briefe und Postkarten für Südamerika zu benutzen. Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere wünscht die schwedische Postverwaltung mit dieser Linie nicht zu befördern.

    Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 5. März I C 638 beehre ich mich, hiervon ergebenst Mitteilung zu machen.


    Im Auftrag des Staatssekretärs

    gez. Knof

  • Der Umzug des Großen Hauptquartiers im Januar 1917 nach Kreuznach hat auch die pfälzischen Bezirksämter Rockenhausen und Kirchheimbolanden betroffen. Im Riemer steht leider nichts zur Postüberwachungsstelle Kreuznach. Da muß man jetzt mal auf die Suche gehen ...

    Nr. 20681 München, 11.2.1917

    Kriegsministerium


    Geheim


    An

    das K. stellv. Generalkommando II.A.K.

    das K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten

    das Reichsamt des Innern

    das Reichspostamt

    die Geheime Feldpolizei des G.H.Qu.

    die Abteilung IIIb des K. Preuß. stellv. Generalstabs der Armee

    das K. stellv. Generalkommando XXI.A.K.

    die Postüberwachungsstelle Kreuznach


    Betreff: Sicherheitsmaßnahmen für das Große Hauptquartier.


    Sämtliche aus- und eingehenden Postsendungen aus und nach den bayrischen Bezirksämtern Rockenhausen und Kirchheimbolanden sind bis auf weiteres über die Postüberwachungsstelle Kreuznach zu leiten.

    ___________________________________________________________________________


    An das K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern

    das K. Staatsministerium des Innern

    das K. stellv. Generalkommando I. III.A.K.


    Abdruck beehrt sich das Kriegsministerium mit der Mitteilung ergebenst zu übermitteln, dass die Bezirksämter Rockenhausen und Kirchheimbolanden in den bereich fallen, in dem zur Sicherung des G.H.Qu. auf Antrag der Obersten Heeresleitung verschärfte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind.

  • Hallo VorphilaBayern,


    das Zensursiegel macht irgendwie klar mehr her, als der bekannte Ludwigshafener Zweizeiler vom II. Armeekorps, vor allem wenn es wie hier so schön sauber abgeschlagen ist. Und: Ich sehe zum ersten Mal sehr ordentlich / leserlich notiert den Rang des Zensors, einem Major d.(er) L.(andwehr). Die schweizer Stempelqualität und das Firmenlogo der Knoll & Co. runden das Gesamtbild dann noch perfekt ab.

    Klasse + Gruß !

    vom Pälzer :thumbup:

    Der Name des Zensors ist nicht so einfach zu lesen, aber ich habe ein Schriftstück in einer Akte gefunden, wo er seinen vollen Namen angibt. Es handelt sich um den Rittmeister der Landwehr Franz Ludowici. Dieser Name ist in Ludwigshafen durchaus bekannt.