Der Postverein wurde zu dem zweck gegründet, die Speditions- und tarifregelungen der deutschen Staaten untereinander und im verkehr mit dem Ausland einheitlich für alle Mitglieder zu regeln. Das machte es erforderlich, daß alle deutschen Staaten sowie deren zuständige Postverwaltungen diesem Vertrag beitraten und deren mit ausländischen Staaten resp. Postverwaltungen geschlossene Verträge angepaßt oder durch Neuregelungen ersetzt wurden.
Zwischen dem inkrafttreten der ersten Version des Postvereinsvertrages und dem Beitritt aller deutschen Staaten sowie der Anpassung aller Auslandsverträge verging naturgemäß einige Zeit. Außerdem fehlten der ersten Version des Postvereinsvertrages noch div. Detailregelungen, und er enthielt Unklarheiten in Formulierungen.
Vielleicht ist es möglich, in diesem thread einmal typische Beispiele aus den Jahren 1850 bis 1855 zu folgenden Korrespondenzgruppen zu zeigen:
a) Aufgabeort im Postverein, Bestimmungsort in deutschem Nichtmitgliedsstaat, direkt angrenzend et vice versa.
b) Aufgabeort im Postverein, Bestimmungsort in deutschem Nichtmitgliedsstaat, Transit durch Postvereinsmitgliedsstaat et vice versa
c) dto., Transit jedoch durch deutschen Nichtmitgliedsstaat et vice versa
d) Aufgabeort im Postverein, Bestimmungsort in ausländischen Nichtmitgliedsstaat, direkt angrenzend et vice versa.
e) Aufgabeort im Postverein, Bestimmungsort in ausländischem Nichtmitgliedsstaat, Transit nur durch Postvereinsmitgliedsstaat et vice versa
f) Aufgabeort im Postverein, Bestimmungsort in ausländischem
Nichtmitgliedsstaat, Transit durch Postvereinsmitgliedsstaat und durch deutschen Nichtmitgliedsstaat et vice
versa
Sicherlich lassen sich noch weitere Kombinationen finden, bei denen Speditionsweg und/oder Tarif vom Postvereinsvertrag beeinflußt sind. Die Thematik scheint mir jedenfalls spannend genug zu sein, um sich mit ihr intensiv zu beschäftigen.
Beste Grüße
Altsax