• Hallo,

    über den folgenden Brief bzw. das Nachporto wird sich der Empfänger wohl nicht gefreut haben:

    (Ursprünglich) portofreie Justizsache von Leutenberg am 28. Juli 1854 über Saalfeld und Pössneck nach Ranis gesandt. Bei der Post war man wohl anderer Meinung, überschrieb vorderseitig die Angabe "Portofreie Jusitzsache" in blau mit "Pto !" (= Porto !) und vermerkte rückseitig die Gebühr in Höhe von 2 Kreuzern für einen Brief bis 1 Loth und bis 3 Meilen.
    Was mich aber stutzig macht - bedenkt man den Laufweg, dann wären das ein gutes Stück mehr als 3 Meilen bzw. ca. 22 km. Habe ich etwas übersehen ?

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Hallo Schorsch,

    tolles Stück! HIer war immer die Luftlinie maßgeblich und die beträgt 13,6 km, also weniger als 2 Meilen. Welchen Weg der Brief tatsächlich hinter sich gebracht hat, ist nicht relevant. 2 Kr. waren also korrekt zu taxieren.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Bayern Klassisch

    leider widerspreche ich Deiner Interpretation.
    Aufgegeben wurde er in Saalfeld, also Thurn und Taxis - gelaufen ist er nach Ranis in Preussen und somit siegelseitig mit 2 Sgr Porto belastet. Leider weis ich nicht, ob er vor den Postverein portofrei gelaufen wäre.
    N.B. Der Laufweg war normal - Auch bei Sendungen aus Bayern über Hof nach dem östlichen Preussen war dies der "normale" Weg. Standardmäßig lief erst etwa Mitte 1852 ein Großteil der Sendungen über Sachsen, mit Ausnahme des Erfurter Raumes.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Lieber Magdeburger,

    2 Groschen im Sinn, 2 Kreuzer auf der Tastatur, typtischer Süddeutscher eben. ;(

    Hast Recht, natürlich 2 Sgr..

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Magdeburger, lieber @bk,

    sorry - war mein Fehler. Ich bin bei Ranis aufgrund der Nähe automatisch von Th&T ausgegangen ohne lange nachzusehen.
    D.h. der Brief ist jetzt ein Postvereinsbrief (Th&T - Preussen) in Form eines Portobriefes im Nahbereich. Normalerweise hätte er 1 Sgr gekostet, da aber nicht frankiert, musste der Empfänger noch einen Sgr zulegen und bezahlte somit 2 Sgr. - Korrekt ?

    Beste Grüße
    Postgeschichte-Kemser

  • Hallo Schorsch,

    so ist es. Normalerweise hätte man die 2 Sgr. auf die Addressseite schreiben müssen. Mir scheint, dass man das erst später gemacht hat (wohl erst in Preußen) und den Status des Briefes von portofrei auf portopflichtig geändert hat. Das kam vor, wenn der Empfänger ehrlich war und zur Post ging, um den falschen Versendungsstatus zu deklarieren ("war nicht rein dienstlich, sondern für einen Privaten z. B.").

    Macht den Postvereinsbrief ja nicht gerade uninteressanter, vor allem für Preußensammler ... ^^

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Georg.
    Das ist immer schön, wenn man vom gleichen Absender an den gleichen Empfänger Belege hat, die doch so unterschiedlich sein können. Ich hatte bei dem ersten Beleg mit dem Nachporto erst mal das Problem zu lösen, wie sezte sich so was zusammen, dann kam der zeite und der dritte Belege und siehe da, es war dann ganz einfach das erhöhte Gewicht. Welch ein Glück, daß damals die Familien ihre Korrespondenzen sammelten.
    Gruß Taxis107

    Mitglied im DASV

  • 3 Kr. hellblau (2. Ausgabe) auf Brief vom 18. November 1861 von Pfeddersheim nach Alsfeld.
    Handschriftlich "zu wenig" (über die Marke notiert) und E.P.3. (= Ergänzungsporto 3 Kreuzer).
    Rückseitiger Nacherhebungsvermerk "4 x" in rot, da das Porto nach der revidierten Taxe über
    eine Entfernung von 15 bis 30 Meilen 7 Kreuzer (inkl. Bestellgeld) betragen hat.