Hallo Leitwege,
ich kenne nur ganz wenige Briefe, bei denen das Teilfranko anerkannt wurde, wie z.B. auch bei dem von mir oben erwähnten Brief von johelbig.
Diese Verfahrensweise stellt wohl ehr die Ausnahme dar. Meist wurden die verklebten Franco-Marken nicht anerkannt und die Sendungen als Portobriefe behandelt.
Spezielle Verordnungen hierzu sind mir nicht bekannt.
Allerdings besteht lt. Vertrag Hannover - Taxis bzgl. Bayern von 1840 ( Beilage Circular 118 ) und ff. die Möglichkeit der Teilfrankatur bis zur bayer. Grenze, folglich wäre es möglich, dass dies auch in die Gegenrichtung möglich war.
Letztendlich hing es wohl davon ab, ob lt. jeweiligem Vertrag eine Teilfrankatur in diesen Staat überhaupt möglich war oder nicht. In den meisten Verträgen wurde entweder ganz Franko oder Porto festgeschrieben und teilweise Fankaturen nicht zugelassen.
Gruß
bayernjäger