Die sächsischen Inlandstaxen geben zur Markenzeit nicht viel an Besonderheiten her, es sei denn, man will die beiden niedrigen Wertstufen zu 1/2 und 1 Neugroschen einzeln gemeinsam auf einem Brief sehen.
Da die Gewichtsprogression beim Doppelbrief endet, bedarf es dazu schon einer speziellen Regelung, die i.d.R. nur dann zum Tragen kommt, wenn der Empfänger als sehr gesetzestreu gelten muß. Bei "Briefeinlagen", also Versand mehrerer Briefe an einen Empfänger in einem gemeinsamen Umschlag, war jeder Brief einzeln zu taxieren. das kam vor, wenn beispielsweise ein Anwalt mehrere Schreiben unterschiedlicher Art an ein Gerichtsamt schickte.
Für die Zählung der registrierten Briefe dieser Art reichen die Finger einer Hand selbst dann aus, wenn diese jemandem gehört, der in einer Schreinerei gearbeitet hat.