Hier zeige ich heute eine Paketkarte von Postdam nach Davos.
Das Paket wurde "Dringend" versendet. Diese Zusatzoption umfasste allerdings nur die Transportstrecken bis zum Grenzpunkt.
Der Versand "Dringend" war nur mit dem Zusatz "Eilboten" möglich. Eine große Ausnahme bestand für Pakete postlagernd/ Poste Restante - bei diesen musste die Zusatzgebühr nicht bezahlt werden. Das Kuriose ist zudem, dass diese Eilbotengebühr in der Schweiz in Höhe von 50 cts "rückvergütet" wurde. Die Rückvergütung ist im Regelfall durch Stempel oder aber (seltener) handschriftlich auf dem Bordereau vermerkt.
Ich bin schon seit geraumer Zeit auf der Suche nach einer postamtlichen Quelle der Eidgenössischen Postverwaltung, aus der die Anweisung der Rückvergütung der Eilbotengebühr hervorgeht.
In einem Folgepost zeige ich eine weitere Paketkarte Dringend - Eilboten, bei der sich eine bislang nicht eindeutig geklärte Frage aufwirft.
Ich würde mich über eure Gedanken zu dieser Frage sehr freuen. Oder aber vielleicht kann mir ja auch jemand mit der Dienstanweisung im Hinblick auf die Rückvergütung der Eilbotengebühr weiterhelfen.