Auslandsbriefe aus und nach Württemberg von 1850-1853

  • Hallo Christian,

    ich würde bei den letzten Briefen nicht von Postvereins-Gebühr sprechen; das waren Tarife von Württemberg zu Schweizer Kantonen bzw. dem Bundesstaat.

    Mit 5 Rappen liegst du richtig - diese Briefe an diesen Empfänger sind in der Masse (das ist hier relativ) oft mit 5 Rappen taxiert worden (waren 2x).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Ralph,

    was ich nicht verstehe...warum auf dem 1.Brief 10 Rappen, wenn wie du sagst, 5 Rappen mehrheitlich verlangt wurden.

    Hängt das mit dem PV vom 10.7.1852 zusammen, vorher nach Wegstunden berechnet, dann nach Inlandstarif/Grenzrayon?

    LG

    Christian

  • Hallo Christian,

    es gab 4 Entfernungsstufen bei einlangenden Auslandsbriefen, aber nur 3 Entfernungsstufen bei Inlandsbriefen.

    Wenn ein Brief grenzfranko gestellt wurde, unabhängig ob es das postvertraglich so geben sollte, oder nicht, dann hatte der CH-Postler eine gewissen Flexibilität in der Taxierung ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Christian,

    zu den 4 Entfernungsstufen siehe anhängendes PDF.

    Ich vermute, dass es auch vom Austausch-Postamt abhängig sein könnte, ob 5 oder 10 Rappen berechnet wurden. Für Württemberg werden in den Schweizer Verordnungen Basel, Schaffhausen und Friedrichshafen als Austausch-Postämter aufgeführt. Der Brief von Balingen ist vielleicht über Baden und Konstanz gelaufen. Schade, dass du keine Rückseite zeigen kannst.

    Bei dem Brief in #33 glaube ich nicht an die beschriebene Aufteilung, da es sie schon auf einem Brief von 1850 gibt und da konnte die Schweiz noch nichts von den Tarifen des Postvereins wissen. Hier hatte ich mal was dazu geschrieben.

    Viele Grüße

    Bruno

  • Lieber Bruno,

    erstmal danke für den Tarif von 1851 :thumbup:

    zum Balingen-Brief habe ich hier noch die Rückseite:

    Ich könnte mir auch vorstellen, daß es abhängig war über welches Austauschpostamt die Briefe gelaufen sind, über Friedrichshafen dann 10 Rappen, über Baden 5 Rappen. Spannende Zeit. :/

    Zum Frankobrief aus #33:

    Du schreibst in deinem verlinkten Thread, dass bei dem Brief Basel-Stuttgart eine Transitgebühr von 6x angefallen ist. War diese Gebühr nicht mit dem Beitritt Badens in den DÖPV hinfällig. Die Tarifübersicht war nur bis zum 30.4.1851 gültig, der Frankobrief ist aber vom April 1852. Darum denke ich, daß die 6 im Rötel doch die Taxe von der Grenze nach Stuttgart war.

    LG

    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Leitwege (23. Dezember 2022 um 15:50)

  • 6.6.1852

    geteilte Frankoabgeltung aus Tübingen nach Liestal bei Basel. Quelle: Forum Altpostgeschichte

    2 Sachen sind mir nicht ganz klar: hier 9x aus Tübingen bis zur schweizer Grenze. Meines Erachtens 6x wie bei Stuttgart, Tübingen liegt ja näher zur Grenze als Stuttgart, evtl. Grund könnte wieder der Laufweg über Baden nach Liestal sein?

    Und weiter die 4x Barfranko rückseitig. Liestal ist doch gleich hinter der Grenze bei Basel. Nach Brunos Tarif von 1851 waren das 10-25 Wegstunden. Passt das?

    LG

    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Leitwege (26. Dezember 2022 um 08:30)

  • Hallo Christian,

    6 plus 3 = 9x für über 1/2 bis 1 Loth für Württemberg.

    2 plus 2 = 4x für die CH, auch dort im 2. Gewicht.

    Das Loth galt erst auf deutscher Seite ab dem 1852er Vertrag (für die CH 15g).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Für heute noch ein (hoffentlich) klarer Vorvertragsbrief:

    30.6.1852

    Kurz vor Inkrafttreten des neuen Postvertrags Wü-Schweiz ging dieser Brief aus Reutlingen nach Luzern/Schweiz.

    Frankiert war er mit Marke 6x bis zur Grenze und 6a, also 6x rückseitig in Bar (geteile Frankabgeltung).

    LG

    Christian

    2 Mal editiert, zuletzt von Leitwege (26. Dezember 2022 um 08:30)

  • Lieber Christian,

    Zum Frankobrief aus #33:

    Du schreibst in deinem verlinkten Thread, dass bei dem Brief Basel-Stuttgart eine Transitgebühr von 6x angefallen ist. War diese Gebühr nicht mit dem Beitritt Badens in den DÖPV hinfällig. Die Tarifübersicht war nur bis zum 30.4.1851 gültig, der Frankobrief ist aber vom April 1852. Darum denke ich, daß die 6 im Rötel doch die Taxe von der Grenze nach Stuttgart war.

    zwei Dinge lassen mich noch zweifeln. Wenn die Tarifübersicht nur bis 30.4.1851 galt, was galt dann in den Folgemonaten, wo zwar Baden im DÖPV war, aber Württemberg noch nicht? Und das zweite ist der in dem anderen Thread zuerst gezeigte Brief von 1850 nach Calw, der die identische Taxierung hat wie der Brief von 1852.

    Für den Brief in #47 von Tübingen nach Liestal trifft Absatz I (mit den 4 Briefkreisen) aus dem PDF wohl nicht zu, sondern der Absatz II A b.

    Viele Grüße

    Bruno

  • Hallo Christian,

    bitte weiter machen. :):)

    Hinten hieß es "6x", nicht "6a", weil 6a gleich wären mit 6x Auslage; das wäre aber das Gegenteil von dem, was war und wie es im Attest vermerkt wurde; eine Auslage war immer eine fremde Forderung an einen selbst - das kann es hier nicht gewesen sein. Aber das "x" ist schlecht geschrieben und könnte für ein "a" gehalten werden ...

    Toller Brief, "by the way". :love::love:

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Ralph,

    ...also gut, morgen gehts weiter 8)

    Hallo Bruno,

    Und das zweite ist der in dem anderen Thread zuerst gezeigte Brief von 1850 nach Calw, der die identische Taxierung hat wie der Brief von 1852.

    stimmt, du hast recht, sieht genauso aus wie 1852...Zweifel bleiben.

    Für den Brief in #47 von Tübingen nach Liestal trifft Absatz I (mit den 4 Briefkreisen) aus dem PDF wohl nicht zu, sondern der Absatz II A b.

    Frankierte Briefe nach der Schweiz wurden also nicht nach Wegstunden für den schweizer Anteil berechnet, sondern nach den bestehenden Verträgen.

    Jetzt ist die Frage welche Verträge...Baden-Basel?

    LG

    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Leitwege (24. Dezember 2022 um 08:29)

  • Hallo Ralph,


    also doppelt, einfach bis 1/2 Loth 6x, doppelt 9x, mannomann, ich glaub ich beende das Thema wieder, jeden Tag kommt was Neues dazu. 8|:P:thumbup:

    LG

    Christian

    Ab dem 1.9.1851 war Württemberg im DÖPV und hatte gleichzeitig sein Inlandsporto für Briefe angepasst, womit sich das Briefporto mit jeder Gewichtsstufe (nur ganze Loth!) proportional erhöhte; und damit galt nunmehr die gleiche Logik wie für Postvereinsbriefe.

    Von daher glaube ich nicht, dass es sich hier um einen Brief der 2. Gewichtsstufe handelt, selbst wenn ein Beamter das Inlandsporto bis zur Grenze berechnet hätte. Da zudem der Postvertrag mit der Schweiz noch nicht existierte: waren die 9 Kreuzer vielleicht Postvereinsanteil für einen Brief > 20 Meilen, zumal wenn der DÖPV-Grenzpunkt nicht auf der Luftlinie lag?

    Einmal editiert, zuletzt von Papiertiger (23. Dezember 2022 um 19:51)

  • Zu # 12

    Ab dem 1.9.1851 war Württemberg im DÖPV und hatte gleichzeitig sein Inlandsporto für Briefe anpasste, womit sich das Briefporto sich mit jeder Gewichtsstufe (nur ganze Loth!) proportional erhöhte; und damit galt nunmehr die gleiche Logik wie für Postvereinsbriefe.

    Nicht zwingend - bei Auslandsbriefen galt erst mal gar nichts vom DÖPV, wenn es nicht so bestimmt wurde. Briefe aus Bayern in die Schweiz bis Sept. 1852 kosteten halblöthig nach dem Regulativ vom 1.12.1810 (!!) und dem PV mit Zürich von 1829 ...

    Von daher glaube ich nicht, dass es sich hier um einen Brief der 2. Gewichtsstufe handelt, selbst wenn ein Beamter das Inlandsporto bis zur Grenze berechnet hätte. Da zudem der Postvertrag mit der Schweiz noch nicht existierte: waren die 9 Kreuzer vielleicht Postvereinsanteil für einen Brief > 20 Meilen, zumal wenn der DÖPV-Grenzpunkt nicht auf der Luftlinie lag?

    Stuttgart - badische Grenze bei Basel wären gut 180 km Luftlinie, da würden 9x passen ab dem 1.9.1851. Aber wo bliebe das CH - Franko?

    Wenn es, wovon ich ausgehe, einen Vertrag zwischen Taxis (Württemberg) und Bern gab, der konnte ja damals auch 40 Jahre alt gewesen sein, dann galten noch andere "Gesetze", solange man nicht im Juli 1852 seinen neuen Vertrag unter Dach und Fach brachte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Super, Christian! Auch das Weiterfranko deutet also eher auf einen einfachen Brief.

    Ich konnte in dem sehr empfehlenswerten Buch unseres BPP-Prüfers Heinrich ("Postverkehr Württemberg-Schweiz 1851-1875") auf Seite 11 zu diesem Thema die folgende Stelle finden:


    Klarheit wird es hier also wohl nur begrenzt geben! Aber eine "normale" Taxierung zur DÖPV-Grenze scheint mir doch wahrscheinlich.

  • Hallo Papiertiger,

    ja, schaut so aus.

    Den Unterschied zwischen 6x und 9x dürfte wohl ausgemacht haben wohin es geht in der Schweiz. Westschweiz da mehr als 20 Meilen 9x, Ostschweiz oft unter 20 Meilen dann 6x.

    Das war dann vielleicht auch die Grundlage vom PV 10.7.1852 mit seinen Taxgrenzpunkten. TGP1 war Konstanz-Lindau, TGP2 Schaffhausen-Konstanz und TGP3 Basel-Schaffhausen.

    Vielleicht findet sich noch eine Verordnung oder Tarifliste...

    LG

    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Leitwege (24. Dezember 2022 um 08:09)

  • Na sowas! Wurde alles hier schon vor 10 Jahren diskutiert, und ein Attest gab es damals auch schon:

    Teilfranko Tübingen-Liestal

    Also: einfache Gewichtsstufe, 9 Kreuzer frankiert bis Grenze DÖPV in Baden, von dort Weiterfranko von 4 Kreuzer gemäss dem Vertag von 1837, den Leitwege oben im Auszug gezeigt hat.

    Glückwunsch an VorphilaBayern, dem dieser Brief wohl immer noch gehört?

    bayern klassisch : In Bezug auf Deine Kommentare von 2012 - Thomas Heinrich zitiert in seinem Buch übrigens auch einen Aufsatz von Robert Bäuml aus der ArGe Bayern Klassisch von 2015 und argumentiert, dass in Bayern im Jahr 1851 noch ähnliche Regeln galten. Ich kenne mich da allerdings gar nicht aus...

    Frohe Weihnachten!

  • Heute noch ein Brief nach Sardinien aus dem Brack:

    9.7.1852

    Frankiert mit 23x bis zum Empfänger. Gedacht über die Schweiz mit 9x bis zur Grenze (über Basel und Gotthard?) 8x schweizer Transit für den direkten Weg nach Sardinien, und 6x für Sardinien.

    Am nächsten Tag trat der Postvertrag mit der Schweiz in Kraft, wurde hier die vollständige Markenfrankatur vorweggenommen, oder war das auch vorher schon möglich?

    Gelaufen ist der Brief aber über Österreich ohne die Schweiz, Stempel "T.A.3.", es wären nach dem alten Vertrag Sardinien-Österreich 24x nötig gewesen, darum behandelt wie Portobrief und 8 Decimes vom Empfänger verlangt.

    Frohe Weihnachten

    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Leitwege (26. Dezember 2022 um 08:31)