Hallo Sammlerfreunde,
hier ein paar Auszüge aus der Posttransportordnung von 1871.
Analoge Regelungen finden sich auch in der Posttransportordnung von 1868 (außer für Correspondenzkarten, die gab es da noch nicht).
Letztendlich steht u.a. geschrieben, ungenügend frankierte mit der Briefpost zu verschickende Sendungen für die Frankierungszwang besteht, sind an den Absender (sofern zu ermitteln) zurückzugeben. Frankierungszwang bestand für Drucksachen, Correspondenzkarten und teilweise in das Ausland.
Gruß
bayernjäger