• Offizieller Beitrag

    Hallo Freunde

    Hier brauch ich eure Meinungen und ihre Wissen :)

    Dieser Brief habe ich mal sehr günstig erwerben können. Der Brief war letztes Jahr für 500 Euro verkauft geworden, ist aber zurückgeliefert geworden. Der Brief ist falsch frankiert geworden und die seltene Portostufe ist dann als unerkannt gerechnet. Ich finde es gut dass es so geworden ist, weil ich sonst nicht Geld für diesen Brief gehabt hätte. Weil der Brief/Marke/Stempel ist nicht als falsch beurteilt geworden. Nur die Frankierung entspricht nicht die Portostufe.

    Wie hätte man der Brief eigentlich frankieren sollen?

    Der Brief war wahrscheinlich nach dem Auktion zum Prüfer geschickt, weil es einen Zettel dabei war (habe ich inzwischen verloren) der die oben genannte Verhältnisse beschrieben hat. So kann man Besonderheiten günstig kaufen :)

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,

    bei Deinem schönen Beleg bewege ich mich auf sehr dünnem Eis.

    Immerhin handelt es sich um einen Ortsbrief vom 7. Februar 1933 mit der Sonderleistung Nachnahme, soweit ist es mir noch klar.

    Der Ortsbrief erster Gewichtsstufe bis 20 g kostete in der Gebührenperiode 01.08.1927 - 30.11.1933 8 Rpf Gebühren, in zweiter Stufe bis 250 g bereits 15 Rpf.

    Nur finde ich explizit keine Angabe zu den Gebühren für die Sonderleistung. Ich meine mich aber zu erinnern, daß bei dem sehr kleinen Nachnahmebetrag von 1,94 RM eine Gebühr von weiteren 10 Rpf zu verkleben war.
    Damit wäre der Brief um 2 Rpf überfrankiert. Hatte man bei Gericht evtl. keine passende Frankatur zur Hand ?

    Hoffentlich kann mich hier jemand widerlegen......oder bestätigen :) .

    Gruß
    KJ

    Beste Grüße

  • Hallo Nils,

    meine Interpredation der verwendeten Gebühr von 20 Pf.:

    Bei dem Absender handelt es sich um ein Gericht, welches auf Grund eines Ablösevertrages von der Frankierung befreit war (obwohl der Ablösevermerk nicht sichtbar ist). Diese umschlossen die gewöhnlichen Gebühren (Porto, Einschreiben), andere mußten zufrankiert werden. Eine solche Zufrankierung war die Vorzeigegebühr, die 20 Pf. betrug. Daher portogerecht frankiert

    Gruß
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.

    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

    • Offizieller Beitrag

    Hallo KJ und Postarchiv

    Danke für eure Interpretationen zu dieser Brief. :)
    Wenn die Lösung von Postarchiv richtig ist, welche ich hoffe und nicht bezweifeln will, habe ich also ein korrekt frankierter Brief gekauft habe. :)

    Ein fehlende Ablösevermerk musste also nicht dabei sein wenn es sonst kein Zweifel gibt dass es ein Dienstbrief ist.

    Darf ich fragen was Vorzeigegebühr ist?

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,

    die Vorzeigegebühr fiel bei Nachnahmen und Postaufträgen an. Sie wurde fällig, wenn der Postbote mit dem Nachnahmebrief oder den Postauftrag beim Empfänger "vorzeigte". Danach hatte der Empfänger die Möglichkeit den Betrag zu zahlen, eine Frist für die zweite Vorzeigung (kostete ihn aber weitere 20 Pf) zu verlangen oder die Sendung abzulehnen. Die Vorzeigegebühr kannst Du Dir als Zustellgebühr für eine Nachnahme oder einen Postauftrag vorstellen.

    Gruß
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.

    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

    Einmal editiert, zuletzt von Postarchiv (18. Mai 2011 um 19:03)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Postarchiv

    Danke für die Erklärung :)

    Ich habe auch ein anderen Nachnamebeleg gefunden.

    Hier ist es mit zwei Marken 28 Pfennige geklebt geworden. Ist es dann die 20 Pfennige Vorzeigegebühr + 8 Pfennige Postkartengebühr. Vielleicht blöde Fragen für den Kenner, aber ich bin hier auf sehr unsichere Grund ;)

    Auf Kartenmitte ist es 58 Pfennige Porto vermerkt. Ich nehme an dass es das Porto für die vorher geschickte Briefe/Güter ist.

    Die Rücksendung war wohl kostenlos?

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hier ist es mit zwei Marken 28 Pfennige geklebt geworden. Ist es dann die 20 Pfennige Vorzeigegebühr + 8 Pfennige Postkartengebühr. Vielleicht blöde Fragen für den Kenner, aber ich bin hier auf sehr unsichere Grund ;)

    Hallo Nils,

    :thumbup: Deine Portobeschreibung ist korrekt!

    Auf Kartenmitte ist es 58 Pfennige Porto vermerkt. Ich nehme an dass es das Porto für die vorher geschickte Briefe/Güter ist.

    :thumbdown: Nein, diese Annahme trifft nicht zu :( . Bei der Berechnung des Portos auf der Rückseite handelt es sich um die Ermittlung des Nachnahmebetrages, den man auf der Vorderseite der Nachnahmekarte erkennen kann (12,58 RM) und vom Empfänger insgesamt zu zahlen war. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Rechnungsbetrag, den der Empfänger schuldete (12 RM), der Gebühr für die Zusendung (8 + 20 Pf) und der Postanweisungsgebühr (30 Pf) für die Rücksendung, also insgesamt 12,58 RM. Die Gebühr für die Postanweisung wurde von dem Nachnahmebetrag abgeführt und der Restbetrag von 12,28 RM dem Absender überwiesen. Dies kannst Du anhand der noch vorhandenen Postanweisung nachvollziehen.

    Gruß
    Postarchiv

    Wo nichts mehr zu enträtseln bleibt, hört unser Anteil auf.

    Ernst Freiherr von Feuchtersleben

  • Hallo Postarchiv,

    herzlichen Dank für die interessanten Ausführungen auch von mir.

    Trotzdem wundert es mich, daß der Ablösevermerk nicht aufgedruckt
    oder sonstwie vermerkt ist.
    Allerdings bin ich auch kein Experte für das Deutsche Reich.

    Gruß
    KJ

    Beste Grüße

  • Hallo Nils,
    zu dem Brief mit der 20Pf. Dienstmarke von Vilsbiburg.
    Am 31.3.1920 endeten alle Gebührenablösungen im deutschen Reich ( Bayern schon am31.07.1916). Nach der 3 jährigen Sperrfrist konnten ab
    1.4.1923 neue Verträge geschlossen werden. So wurde am 1.10.1923 fürdie Reichsbehörden die Verwendung der Dienstmarken abgeschafft, es erfolgte die Kennzeichnung mit "frei durch
    Ablösung Reich" und erforderte ein Amtssiegel auf dem Brief mit dem Reichsadler.

    Frankierungen für nicht abgelöste Zusatzleistungen ( bei allen Ablösungsverfahren!) wurden nie mit Dienstmarken verklebt sondern nur mit Freimarken.

    Ein Amtsgericht war keineReichsbehörde, sondern unterstand den jeweiligen Land, Vilsbiburg also Bayern. Nach 1923 gab es nur 4 Gebührenablösungsverträge mit
    Ländern: Baden, Lippe,Lübeck ( am längsten von 1925-1933) und Waldeck.Als Sonderfall kam dazu die Stadt Danzig. Alle anderen schlossen kein Ablösungsverfahren mit der Reichspost für ihre Länderbehörden ab und benutzten Dienstmarken zur Frankatatur.


    Informationen meist aus: Postgebührenablösung von Lothar und Jan Thieme ; Band 171 der neuenSchriftenreihe der Poststempelgilde.

    Somit hatte der Prüfer wohl Recht, der Brief wurde ohne die 8 Pf. für den Ortsbrief unterfrankiert befördert.

    Beste Grüsse Bernd