Grenzrayons von Bayern

  • Hallo Sammlerfreunde,

    Kennt jemand den Verlauf der Grenzrayons zu den angrenzenden Staaten von Bayern. Ich habe hierzu leider keine Informationen.
    Mir sind nur sporadisch einige Grenzorte bekannt, die wie das Inland zu frankieren waren.

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • Lieber Franz,

    im DÖPV hatte Bayern keinen Grenzrayon, nur zu Frankreich und zur CH.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    Möglicherweise habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Mir sind einige Briefe untergekommen, von Nordbayern nach Plauen, München nach Salzburg, Memmingen Saarbrücken, die alle nur mit 6 Kreuzer freigemacht sind.
    Ich glaube, ich habe einmal etwas von grenznah bzw. 30 km zur Grenze gelesen, das sozusagen als Grenzland zu Bayern mitgerechnet wurde und daher anders, als ins übrige Postvereinsausland taxiert wurde...

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

    Einmal editiert, zuletzt von Bayernspezi (31. Oktober 2021 um 23:22)

  • Lieber Franz,

    nach allen Ländern Deutschlands und Österreichs (mit Liechtenstein) gab es nur 3 Rayons - bis 10, bis 20 und über 20 Meilen. Das war es auch schon. "Grenzrayons" waren einander nah gelegene Gebiete, bei denen der Versand besonders begünstigt war, um Schmuggelbriefe (Ulm-Neu-Ulm, Lindau-Bregenz, Ludwigshafen-Mannheim usw.) unattraktiver zu machen. Dergleichen gab es im DÖPV mit Bayern nicht.

    Bei vielen Auktionshäusern geistern solche Begriffe durch die Beschreibungen, wenn es Postvereinsbriefe bis 10 Meilen sind; sie sind sämtlich fehl am Platze.

    Das mit den 30 km betraf den PV Bayern-Frankreich vom 1.7.1858 die Pfalz und bis 5 Meilen von Auf- zu Abgabepost die deutschen Gebiete zur Schweiz ab Okt. 1852 bis 31.8.1868, danach waren es sogar 7 Meilen. Am besten du liest über dergleichen Beschreibungen locker drüber weg, weil sie nur verwirren und auch nur von Verwirrten verfaßt wurden.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Franz,

    ... München nach Salzburg sind Luftlinie schon 115km.

    ... Memmingen nach Saarbrücken 272km.

    somit München - Salzburg 2. Entfernung gleich 6Xer und Memmingen - Saarbrücken 3. Entfernung gleich 9Xer bei jeweils erstem Gewicht.

    Für direkte Erntfernungen nutze ich luftlinie.org.

    Grüße

    Andreas

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (Lenin nachgesagt)

  • Liebe Sammlerfreunde,

    stimmt nicht ganz, denn es gab Sonderregelungen bei Thurn und Taxis (Nahbereichstaxe auch nach deren Beitritt zum DÖPV) mit Preußen und Sachsen. Insbesonders für Bayern ist interessant, daß auch zwischen dem taxisschen Postbezirk und dem kgl. bayer. Postorten Fladungen und Mellrichstadt folgendes galt: Bis zum 3.6.1853 wurde nach diesen Orten die taxissche Bezirkstaxe angewandt, dann die Vereinstaxe. (Quelle: Die vereinheitlichten Taxen der Thurn und Taxisschen Post 1850-1867 von Heinz Felix Lethaus und Horst Schenk).

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber Andreas,

    guten Morgen !

    Lieber Hermann,

    ja, die kenne ich auch, aber es hat sich in 170 Jahren noch nie ein Brief gefunden, weder auf bayerischer, noch auf taxischer Seite, der das hätte belegen können. Ich denke, das war eher Theorie, als Praxis und so tief einzusteigen verwirrt eher, als dass es aufklärt (gerade bei Taxis gibt es "Fälle", für die es nie auch nur einen Brief gegeben hat, s. a. Hohenzollern).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    vielen Dank. Interessant wäre aber die Generale Nr.31 vom 3. Juni 1853 der Fürstlich Thurn und Taxisschen General-Post-Direktion, Frankfurt am Main, die sicherlich darauf eingeht. Vielleicht kann diese einer zeigen. Ich finde diese nicht in den Tiefen des Internets. Evtl. galt es ja nur aus dem Thurn und Taxisschen Postgebiet nach Fladungen und Mellrichstadt und nicht von Fladungen und Mellrichstadt in das Thurn und Taxissche Postgebiet.

    Liebe Grüße,

    Hermann

  • Liebe Sammlerfreunde,

    vor dem Beitritt des Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach zum DÖPV gab es aber diese ermäßigte Grenzbereichstaxe zwischen Thurn und Taxis und den bayerischen Postorten Fladungen und Mellrichstadt, wie der folgende Brief zeigt:Frankobrief von Mellrichstadt (Kgr. Bayern) vom 28. Dezember 1850 nach Ostheim vor der Rhön (Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach / Thurn und Taxis). Der Absender bezahlte 2 Kreuzer Franko bei der Briefaufgabe (ermäßigte Grenzbereichstaxe zwischen Bayern und Thurn und Taxis). Ankunftsstempel Ostheim vor der Rhön vom 29. Dezember 1850 siegelseitig. Am 30. Dezember 1850 wurde der Brief wiederum als Frankobrief neu aufgegeben nach Nordheim vor der Rhön (Kgr. Bayern). Franko 1/2 Silbergroschen wurden bei der Briefaufgabe bezahlt. Aufgabestempel siegelseitig Ostheim vor der Rhön (Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach) vom 30. Dezember 1850. Ankunftsstempel von Mellrichstadt vom selben Tag (30. Dezember 1850. Erst am 1. Mai 1851 trat das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach dem DÖPV bei,

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber Hermann,

    solche Briefe sind kleine Kostbarkeiten - aber auch von TT nach Bayern kennt sie niemand nach Eintritt der Postgebieten von Taxis in den DÖPV. Ich denke, dass sich das erledigt hatte. Leider kenne ich diese VO auch nur, habe sie aber nicht ausgedruckt bzw. finde keinen Hinweis auf die Primärquelle. Vlt. haben Heinrich oder Heribert etwas dazu?

    Bayern hat in seinem Vertrag mit Taxis von 1851 dazu jedenfalls nichts mehr geschrieben.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    vielen Dank. Wie mein Brief zeigt, wandte das Kgr. Bayern auch nach ihren Beitritt zum DÖPV am 1. Juli 1850 diese ermäßigte Grenzbereichstaxe weiter an. Evtl. beendete sie diese erst nach dem Beitritt des Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach am 1. Mai 1851 zum DÖPV. Dazu wäre aber die Generali vom 3. Juni 1853 von Thurn und Taxis hilfreich. In den bayerischen Verordnungen finde ich keinerlei Hinweise.

    Hallo Franz,

    die Listen der Ortspaare mit reduzierter Taxe "Thurn und Taxis und Preußen", bzw. "Thurn und Taxis und Sachsen" sind im Buch von Heinz Felix Lethaus und Horst Schenk sehr umfangreich. Außerdem ist dieses Buch sehr interessant und immer wieder im Internet zu kaufen.

    Beste Grüße,

    Hermann

  • Liebe Sammlerfreunde,

    auch zwischen Bayern und Sachsen gab es in der Vorphilazeit grenzreduzierte Taxen, wie zwischen Hof und Plauen: Portobrief aus Hof (Bayern) nach Plauen (Sachsen) vom 5. August 1848. Der Empfänger bezahlte 7 Pfennige Porto (= 7/10 Neugroschen / 1 Neugroschen = 10 Pfennige). Bayern und Sachsen traten als Gründungsmitglieder am 1. Juli 1850 dem DÖPV bei. Dann war Schluß damit. Es galten ab dem 1. Juli 1850 die Postvereinstaxen.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber Hermann,

    Danke für diese aufschlussreichen Informationen.
    Ich hätte eine wichtige Nachfrage:
    Die bayerische Pfalz hatte ja ebenfalls eine preussische Grenze. Gibt es auch dort Sonderregelungen? Ab wann trat Preussen dem DÖPV bei ?

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • 194 km Luftlinie = über 20 Meilen unter 1 Loth = 9x franko bzw. 12x porto. Das passt schon alles und einen hübschen Brief hast du da.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.