Die Bahnhofszeitung ist die große Schwester des Bahnhofsbriefs. Der Bahnhofsbrief wurde mit Vfg. vom 25.5.1874 eingeführt. Sendungen desselben Absenders konnten, als Bahnhofbrief aufgegeben, vom Empfänger direkt am eintreffenden - stets gleichen - Zug nach Vorzeigen der Ausweiskarte entgegengenommen werden. Briefe mussten als Bahnhofsbrief gekennzeichnet werden und einen roten Rand vorweisen. Es waren nur gewöhnliche Sendungen der 1. und 2. Gewichtsstufe zugelassen. Die Sendungen wurden mit dem tarifmäßigen Porto frankiert, jedoch musste für die Ausweiskarte eine - nicht unerhebliche - monatliche (ggf. nur wöchentliche) Gebühr entrichtet werden.
Ab 1874 konnten auch Zeitungen, die diesen (Gewichts)-Kriterien entsprachen, als Bahnhofssendung befördert werden. Seit 1.7.1925 waren Bahnhofszeitungen zu erheblich reduzierten Tarifen bis 20 kg. möglich. Dieser blieb der Höhe nach unverändert, nur wurde ab 1.3.1935 die Gewichtsprogression feiner eingeteilt und betrug bis 2kg 60 Rpf., je weitere 500gr. 10 Rpf.
Die Neue Basler Zeitung nutzte diesen Dienst für den Versand von 150 Exemplaren je 39 gr. Dafür wurde nächtens das Paket erstmal über die Grenze befördert und in Lörrach aufgegeben, dem Stempel nach vor 3 Uhr. Mit dem Zug nach Berlin befördert dürfte die Zeitung am gleichen Tag angekommen sein.
Das Adressfeld des 5.850 gr. schweren Pakets, das als Bahnhofszeitung am 17.11.1939 von Lörrach nach Berlin befördert wurde. Das Porto betrug bis 60 Rpf./bis 2kg. zzgl. 8 * 10 Rpf./500gr.; insgesamt 140 Rpf. .
mit bestem Gruß
Michael