Hufeisenstempel von Düsseldorf

  • Jetzt konnte ich endlich den letzten fehlenden Beleg in der Monatsliste der Düsseldorfer Hufeisenstempel 11-1 bekommen und in meine Sammlung einpflegen. Hat lange genug gedauert.



    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • liebe Sammlerfreunde,

    den folgenden Brief schickte das Handelsgericht Düsseldorf als portofreien Ortsbrief an die Witwe Bergrath. Rückseitig ist zwar das Dienstsiegel abgeschlagen, aber vorderseitig fehlt die Franchiseangabe.

    Die Witwe konnte sich über eine Vorschussquittung über 2 Thaler 10 Sgr. und 9 Pfg. freuen.



    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo Erwin,

    meines Wissens handelt es sich bei dem Brief um einen Orts-Dienst-Brief.

    Dienstbriefe für Empfänger im Ort waren nicht portofrei. Unfrankiert kosteten diese 1 Silbergroschen. Die Zustellgebühr ist in diesem Fall bei Aufgabe des Briefes in bar bezahlt worden (Röteltaxe auf der Rückseite). Solche Briefe sind nicht häufig, da Dienstbriefe im Ort i.d.R. durch eigene Botengänge zugestellt wurden.

    Grüße

    Sven

  • Lieber Sven,

    das ist mir neu, dass Ortsdienstbriefe nicht portofrei waren. Kennst du da eine Verordnung?

    Verwunderlich ist mir allerdings, dass das Handelsgericht den Brief dann nicht Porto versandte.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Guten Morgen,

    Swen hat völlig recht, denn die Portofreiheit bezieht sich nur auf Fernbriefe. Briefe, die im Orts- bzw. Landzustellbezirk aufgegeben und zugestellt wurden, waren kostenpflichtig (= Bestellgeld).

    Beste Grüße

    Rudolf

  • Lieber Sven,

    das ist mir neu, dass Ortsdienstbriefe nicht portofrei waren. Kennst du da eine Verordnung?

    Verwunderlich ist mir allerdings, dass das Handelsgericht den Brief dann nicht Porto versandte.

    Hallo Erwin,

    die entsprechenden Verordnungen aus der Preussen-Zeit kenne ich leider nicht, lediglich die aus der Zeit des Norddeutschen Bundes.

    Dort steht sinngemäß u.a.:

    Auch für die nach den Artikeln ... bis ... portofreien Sendungen müssen folgende Gebühren entrichtet werden: ....

    die Gebühr für Sendungen, deren Einlieferung bei der Annahmestelle der Postanstalt oder durch die im Orts-Bestellbezirke vorhandenen Briefkasten bewirkt ist und welche an Adressaten im eigenen Orts-Bestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt gerichtet sind - gleichviel ob die Sendungen von der Post abgeholt oder durch die Ortsbriefträger bestellt werden;

    Ich denke, dass dies aus den preussischen Bestimmungen so übernommen worden ist.

    Für deinen Brief war dann für die Annahme des Briefes eine Gebühr zu entrichten und für die Bestellung dann auch noch das Bestellgeld, in Summe 1 Silbergroschen. Es gibt ja auch noch die sogenannten Abholbriefe, die nur 1/2 Silbergroschen Gebühr zu entrichten war (siehe nachfolgendes Beispiel als Dienstbrief mit Düsseldorf 11-3 mit entsprechender blauer Taxierung) und die in der Regel vom Abholer eingezoge wurde.

    Im übrigen habe ich mich bei meinen Aussagen auch auf handschriftliche Aufzeichnungen von Herrn Spalink verlassen, die ich zu einigen meiner preussischen Belege vorliegen habe.

    Viele Grüße

    Sven

  • Zur Abrundung des Themas Bestellgeld bei portofreien Sendungen, hier der entsprechende Passus aus dem Tax-Regulativ von 1825:

    Im § 57 werden die Bestellgelder aufgeführt und dann ausgeführt:
    Dieses Bestellgeld muß auch von den Behörden und für portofreie Correspondenz etc. bezahlt werden.

    Viele Grüße
    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Michael,

    dass immer Bestellgeld bezahlt werden musste ist klar.
    Was mich verwundert hat ist, dass Ortsdienstbriefe nicht portofrei gewesen sein sollen.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,

    sie waren portofrei, aber nicht Bestellgeldfrei.
    Genau diesen Sachverhalt beschreibt der § 57

    Viele Grüße
    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte