Beiträge von Hufe-Freak

    Hallo zusammen,

    hier mal wieder ein Beleg nach Brescia/Italien - ausgewiesen als "Muster ohne Werth".

    Da der Brief verschlossen war, musste er wie ein Brief frankiert werden. Mit der Gewichtsangabe von 16 gr(amm) war der Brief eigentlich nicht über 1 Loth schwer (16,6 Gramm) und 3 Groschen Porto hätten hier gereicht, ist aber mit 6 Groschen für die 2. Gewichtsstufe (auch in blau entsprechend taxiert) frankiert. Bei der Frankatur handelt es sich um eine Mischfrankatur zwischen kleinem und großem Brustschild.

    Unverschlossen hätte der Brief als Warenprobe zum Drucksachenporto von nur 1/2 Groschen versendet werden können - ob der Inhalt dann angekommen wäre?

    Grüße

    Sven

    Hallo,

    hier mal ein postfrisches Bogenteil der 52 mit dem seltenen Plattenfehler III auf Feld 3 und dem Plattenfehler I auf Feld 26.

    von den insgesamt 25 Marken des Bogenteils weisen 17 Marken registrierte Plattenfehler auf.

    Gruß

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier habe ich mal wieder einen nach Russland - respektive in das Großherzogtum Finnland. So wie der Brief in Beitrag #15 war auch dieser nach Christinestad addressiert, wurde aber nicht über St. Petersburg geleitet sondern über Stockholm.

    Viele Grüße

    Sven

    Hallo Tim,

    danke für die Ausführungen und aus Artikel 3 der Zusammenstellung der Grundsätze der Portofreiheiten vom 1.1.1868 geht dies ja auch eindeutig hervor, dass eine Zeitungssache dementsprechend zu behandeln war. Sogesehen ist der Fall klar, aber....

    In dem Gesetz betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 5. Juni 1869, gültig ab 1.1.1870 wurden die Portofreiheiten eingeschränkt.

    In Artikel 2 ist die "Zeitungssache" dort nicht mehr genannt:

    In reinen Bundesdienst-Angelegenheiten werden Postsendungen jeder Art innerhalb des Norddeutschen

    Postgebiets portofrei befördert, wenn die Sendungen von einer Bundesbehörde

    abgeschickt oder an eine Bundesbehörde gerichtet sind. Den Bundesbehörden werden diejenigen

    einzelnen Beamten, welche eine solche Behörde vertreten, gleichgeachtet.

    Zur Anerkennung dieser Portofreiheit durch die Postanstalten ist erforderlich. daß die Sendungen:

    a) mit amtlichem Siegel oder Stempel verschlossen und

    b) auf der Adresse mit dem Portofreiheitsvermerk „Militaria“, „Marinesache“, „Postsache“,

    „Telegraphensache“, „Zollvereinssache“ und in allen übrigen Fällen mit dem Portofreiheitsvermerk

    „Bundesdienstsache“ versehen sind.

    Von dem Erforderniß des Verschlusses mittelst eines amtlichen Siegels oder Stempels (zu a.)

    ist nur dann abzusehen, wenn der Absender ein unmittelbarer Staats- oder Bundesbeamter oder

    eine aktive Militairperson ist, sich nicht im Bestze eines amtlichen Siegels oder Stempels befindet

    und auf der Adresse unter dem Portofreiheitsvermerk „die Ermangelung eines Dienstsiegels“

    mit Unterschrift des Namens und Beisetzung des Amtscharacters bescheinigt."

    Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 5. Juni 1869 betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes - Deutsche Digitale Bibliothek

    Dann ist die Sachlage doch schon wieder eine andere oder sehe ich das falsch?

    Viele Grüße

    Sven

    […]

    Hallo Tim,

    vielen Dank für deine vortreffliche Recherche zu den geschichtlichen Zusammenhängen und @Rudolf für die Ergänzungen!

    Leider beantwortet die meine Ausgangsfrage nicht abschließend.

    War hier in diesem Fall dann alleinig die Adressangabe (Feldpostamt als Empfänger) für die Post ausschlaggebend für die portofreie Beförderung/Ausweisung als Dienstsache?

    DIe vorgedruckt als Zeitungssache ausgewiesene Sendung hätte ja wohl porto gekostet und eine Kenntlichmachung als Bundesdienstangelegenheit, als Militaria oder dergleichen ist nicht erfolgt und war für solche Fälle auch nicht nötig?

    Die Feldpostregularien sind mir wie gesagt fremd und in den beigefügten Auszügen ist dazu nichts enthalte.

    Würde mich über eine weitere Antwort freuen.

    Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    ich habe hier ein Ganzstück, mit dem ich nicht klarkomme, ob/ob nicht und wenn nicht, warum keine Gebühren zu zahlen waren.

    Es handelt sich um eine "Zeitungssache" an das Feldpost-Amt des 14. Armee-Corps, abgesendet aus Berlin. Leider habe ich keinerlei Informationen/Literatur zu frühem (Post-)Zeitungwesen, mir sind lediglich die aus 1874/1877 bekannt und in der Kombination Zeitungssache/unfrankiert - eventuell in Verbindung mit Feldpost/Feldpostordnung stehe ich absolut auf dem Schlauch.

    Kann hier jemand weiterhelfen?

    Den Inhalt habe ich soweit übersetzt:

    Aus Anlaß des gefälligen Schreibens vom 15 (folgt vermutlich alte Abkürzung für „des Monats“) ist heute je ein Exemplar der neuen Preuß. Zeitung und des Wochenblattes des Johanniter Ordens Balley Brandenburg an den General Lieutenant v. Glinner abgesandt worden.

    Eine Bestellung auf diese Zeitungen pro 1tes Quartal war dem unterzeichneten Comtoir bisher nicht zugegangen.

    ?. Q. (Q. wohl für Quartier) la Barre (= Ort in Frankreich) den 28.1.71.

    Br. m. ? der Großherzoglich Badischen Feldpost-Expedition

    zur gefälligen Kenntnisnahme ergebenst zu übersenden.

    Feldpostamt des 14 t. A. C.

    Überweisung der Zeitungen

    von Berlin direct über Carlsruhe-Kehl

    ist zufolge des Schreibens vom heutigen

    Tage veranlasst worden.

    Zeitungs-Comtoir

    Unterschrift

    Vielen Dank und Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier eine zum Porto von 1/3 Groschen in die Schweiz unbeanstandet "durchgeschlüpfte" Drucksache aus Lübeck nach Langnau im Emmerthal. Das Porto für Drucksachen in die Schweiz betrug eigentlich 1/2 Groschen.

    Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier ein Muster ohne Wert nach Italien - eigentlich hätte das Drucksachenporto von 1/2 Groschen bis zu einem Gewicht von 2 1/2 Loth gereicht.

    Der Brief war jedoch verschlossen und daher betrug das Porto - in diesem Fall für einen Brief in der 2. Gewichtsstufe - 6 Groschen.

    Das Porto von 6 Groschen wird dargestellt durch eine Mischfrankatur aus kleinem und großem Brustschild.

    Grüße

    Sven

    Ganzsachenpostkarte P12 der Deutsche Reichspost aus Oberndorf am Neckar am 2. Februar 1884 nach Urach und damit fremdverwendet in Württemberg. EIne Verwendung der Ganzsachenpostkarte der Deutschen Reichspost innerhalb des Posthoheitsgebietes von Württemberg war nicht gestattet und wurde daher mit 10 Pfennig Strafporto belegt (in blau austaxiert), welches der Empfänger zu zahlen hatte.

    Grüße

    Sven

    Und hier noch ein Brief der Kategorie "Sonderporto 2. Gewichtsstufe" mit Hamburg 17-6. Bei diesem Brief aus dem Oktober 1874 wurde der Jahreszahleinsatz falsch herum, d.h. über Kopf eingesetzt. Vielleicht war der Postbeamte in dem betreffenden Zeitraum nicht sehr konzentriert bei seiner Arbeit am Werke... ;)

    Liebe Grüße

    Sven

    Hallo Jorgen,

    die fehlende Jahreszahl ist kein Einzelfall bei 17-6, der Jahreszahleinsatz scheint immer mal wieder vergessen worden zu sein. Hier ein weiteres Beispiel vom 1. Oktober "1874"

    Liebe Grüße

    Sven

    Hallo Bernd,

    hier eine ähnliche Doppelverwendung - auch hier wurde zunächst in der Markwährung (10 Pfennige) frankiert und erst bei der zweiten Versendung mittels 1 Groschen frankiert.

    LG

    Sven

    Lieber Andreas,

    über Frankreich kann man ausschließen - nach dem verlorenen Krieg gab es nur Bremen, Hamburg, Stettin (sehr selten) und England. Vlt. findet hier einer noch ein anderes Datum heraus?

    Ja Frankreich hab ich auch gleich gestrichen. Aber es koennte wohl via England sein.

    Hoffe jemand kann aushelfen!

    LG Andreas

    Hallo Andreas und Michael,

    wie Michael schon richtig gesagt hat, wurden die Brieftarife am 1.10.1871 abgesenkt. Von 3 Groschen auf 2 1/2 Groschen für die Leitwege Hamburg, Bremen und Stettin und von 4 Groschen auf 3 Groschen für den Transit über Großbritannien (per Eisenbahnverbindung via Köln - Aachen - Ostende - London).

    Wenn kein handschriftlicher Transitvermerk vorhanden ist, dann kann der Leitweg anhand des "Franco"-Stempels identifiziert werden.

    Brief von Berlin mit Leitweg über Hamburg zu 2 1/2 Groschen:

    Brief von Berlin mit Leitweg über Großbritannien zu 3 Groschen:

    Der Leitweg über Großbritannien wurde oftmals gewählt, da dieser i.d.R: schneller war als über Hamburg/Bremen, denn die englischen Dampfer fuhren öfter und waren schneller.

    Ich empfehle hierzu die fantastische Ausarbeitung "Postverkehr nach USA" von Hansmichael Krug, einzusehen auf der Seite der Arge Brustschilde:

    Arbeitsgemeinschaft Brustschilde und Nachverwendete Altdeutschland-Stempel e.V. - Sammlungsgalerie

    Andreas: der von dir gezeigt Beleg in #15 wurde über Großbritannien geleitet und kostete daher 3 Groschen.

    VIele Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier noch mal ein weiterer Brief in das Großfürstentum FInnland nach Christinestad (Hafenstadt an der Ostsee nördlich von Turku), der von Hamburg über St. Petersburg geleitet wurde.

    Bei dem Brief galt noch der bis zum 12.07.1872 gültige Tarif nach Russland von vier Groschen für einen einfachen Brief der 1. Gewichtsstufe. Ab dem 13.07.1872 hätte der Brief nur noch drei Groschen gekostet.

    Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier mal wieder ein Beleg zum Thema.

    Faltbrief der 2. Gewichtsstufe aus Danzig am 4. September 1875 nach Stettin mit Eilzustellung im Ortszustellbezirk. Der Brief ist korrekt frankiert mit 45 Pfennig, dargestellt durch 2 Groschen (für ein Gewicht > 15 Gramm in der 2. Gewichtsstufe) und 2 ½ Groschen (Zuschlag für die Eilzustellung) der Markenausgabe großer Brustschild als Aufbrauchverwendung im 2. Halbjahr 1875.

    VG

    Sven