Beiträge von Hufe-Freak

    Lieber Sven,

    das ist mir neu, dass Ortsdienstbriefe nicht portofrei waren. Kennst du da eine Verordnung?

    Verwunderlich ist mir allerdings, dass das Handelsgericht den Brief dann nicht Porto versandte.

    Hallo Erwin,

    die entsprechenden Verordnungen aus der Preussen-Zeit kenne ich leider nicht, lediglich die aus der Zeit des Norddeutschen Bundes.

    Dort steht sinngemäß u.a.:

    Auch für die nach den Artikeln ... bis ... portofreien Sendungen müssen folgende Gebühren entrichtet werden: ....

    die Gebühr für Sendungen, deren Einlieferung bei der Annahmestelle der Postanstalt oder durch die im Orts-Bestellbezirke vorhandenen Briefkasten bewirkt ist und welche an Adressaten im eigenen Orts-Bestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt gerichtet sind - gleichviel ob die Sendungen von der Post abgeholt oder durch die Ortsbriefträger bestellt werden;

    Ich denke, dass dies aus den preussischen Bestimmungen so übernommen worden ist.

    Für deinen Brief war dann für die Annahme des Briefes eine Gebühr zu entrichten und für die Bestellung dann auch noch das Bestellgeld, in Summe 1 Silbergroschen. Es gibt ja auch noch die sogenannten Abholbriefe, die nur 1/2 Silbergroschen Gebühr zu entrichten war (siehe nachfolgendes Beispiel als Dienstbrief mit Düsseldorf 11-3 mit entsprechender blauer Taxierung) und die in der Regel vom Abholer eingezoge wurde.

    Im übrigen habe ich mich bei meinen Aussagen auch auf handschriftliche Aufzeichnungen von Herrn Spalink verlassen, die ich zu einigen meiner preussischen Belege vorliegen habe.

    Viele Grüße

    Sven

    Hallo Erwin,

    meines Wissens handelt es sich bei dem Brief um einen Orts-Dienst-Brief.

    Dienstbriefe für Empfänger im Ort waren nicht portofrei. Unfrankiert kosteten diese 1 Silbergroschen. Die Zustellgebühr ist in diesem Fall bei Aufgabe des Briefes in bar bezahlt worden (Röteltaxe auf der Rückseite). Solche Briefe sind nicht häufig, da Dienstbriefe im Ort i.d.R. durch eigene Botengänge zugestellt wurden.

    Grüße

    Sven

    Die gehören zur Arge Brustschilde und haben Anfang letzten Jahres ein neues Verzeichnis der FD und LD veröffentlicht, da Markus Woermannseder das Thema nicht weiter bearbeitet. Ich werde Sven mal die Erste Seite mit deinen Ergebnissen per Mail zuschicken.
    Er wird sich hier dann vermutlich zu Wort melden.

    liebe Grüße
    Dieter

    Hallo zusammen, @Erwin - interessant zusammengetragene Erkenntnisse zur "Dellenforschung"!

    Ich habe mich bisher noch nicht so intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, aber vielleicht gibt es noch weitere DInge, die hier eine Rolle spielen.

    Das es sich jeweils um den gleichen Stempel handelt, steht aufgrund der Lücke im Innenkreis zwischen "N" und rechtem Posthorn außer Frage.

    Zunächst noch einmal zwei Beispiele für den am Außenkreis noch unbeschädigten Stempel aus dem Juni und Juli 1866.

    Im August 1866 dann die von Erwin beschriebenen zwei Dellen zwischen CO und OE in klarer Ausprägung.

    Leider habe ich keine Abschläge des Stempels aus dem Zeitraum Anfang September 1866 bis Ende April 1867. Aber man kann noch eine weitere Delle interpretieren, bei meinen Belegstücken ab Mai 1867 zwischen "E" und "L". Anbei zwei Beispiele dazu:

    Zum Ende der Verwendungszeit kurz vor der Neugravur zu 4-6N1 noch ein Beispiel, wobei der Stempelabschläg auf dem Wertzeichen fast schon wieder ganz "normal" aussieht.

    Ich denke, dass neben der Handhabung des Stempels (wie und mit welcher Kraft und gleichmäßig wurde er aufgesetzt), dazu gehört für mich auch die Reinigung des Stempelgerätes, des Weiteren die Unterlage auf der gestempelt wurde (frankiert, unfrankiert, Ganzsache oder Ganzstück, Papierart und Briefinhalt) sowie die Beschaffenheit der Stempelfarbe (wässrig, ölig) und des Stempelkissens (viel Farbe, trocken) jeweils eine Rolle spielen, wie sich die Beschädigung des Außenkreises auf den jeweiligen Abschlägen darstellt.

    Viele Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier mal wieder ein Beleg nach Brescia/Italien - ausgewiesen als "Muster ohne Werth".

    Da der Brief verschlossen war, musste er wie ein Brief frankiert werden. Mit der Gewichtsangabe von 16 gr(amm) war der Brief eigentlich nicht über 1 Loth schwer (16,6 Gramm) und 3 Groschen Porto hätten hier gereicht, ist aber mit 6 Groschen für die 2. Gewichtsstufe (auch in blau entsprechend taxiert) frankiert. Bei der Frankatur handelt es sich um eine Mischfrankatur zwischen kleinem und großem Brustschild.

    Unverschlossen hätte der Brief als Warenprobe zum Drucksachenporto von nur 1/2 Groschen versendet werden können - ob der Inhalt dann angekommen wäre?

    Grüße

    Sven

    Hallo,

    hier mal ein postfrisches Bogenteil der 52 mit dem seltenen Plattenfehler III auf Feld 3 und dem Plattenfehler I auf Feld 26.

    von den insgesamt 25 Marken des Bogenteils weisen 17 Marken registrierte Plattenfehler auf.

    Gruß

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier habe ich mal wieder einen nach Russland - respektive in das Großherzogtum Finnland. So wie der Brief in Beitrag #15 war auch dieser nach Christinestad addressiert, wurde aber nicht über St. Petersburg geleitet sondern über Stockholm.

    Viele Grüße

    Sven

    Hallo Tim,

    danke für die Ausführungen und aus Artikel 3 der Zusammenstellung der Grundsätze der Portofreiheiten vom 1.1.1868 geht dies ja auch eindeutig hervor, dass eine Zeitungssache dementsprechend zu behandeln war. Sogesehen ist der Fall klar, aber....

    In dem Gesetz betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 5. Juni 1869, gültig ab 1.1.1870 wurden die Portofreiheiten eingeschränkt.

    In Artikel 2 ist die "Zeitungssache" dort nicht mehr genannt:

    In reinen Bundesdienst-Angelegenheiten werden Postsendungen jeder Art innerhalb des Norddeutschen

    Postgebiets portofrei befördert, wenn die Sendungen von einer Bundesbehörde

    abgeschickt oder an eine Bundesbehörde gerichtet sind. Den Bundesbehörden werden diejenigen

    einzelnen Beamten, welche eine solche Behörde vertreten, gleichgeachtet.

    Zur Anerkennung dieser Portofreiheit durch die Postanstalten ist erforderlich. daß die Sendungen:

    a) mit amtlichem Siegel oder Stempel verschlossen und

    b) auf der Adresse mit dem Portofreiheitsvermerk „Militaria“, „Marinesache“, „Postsache“,

    „Telegraphensache“, „Zollvereinssache“ und in allen übrigen Fällen mit dem Portofreiheitsvermerk

    „Bundesdienstsache“ versehen sind.

    Von dem Erforderniß des Verschlusses mittelst eines amtlichen Siegels oder Stempels (zu a.)

    ist nur dann abzusehen, wenn der Absender ein unmittelbarer Staats- oder Bundesbeamter oder

    eine aktive Militairperson ist, sich nicht im Bestze eines amtlichen Siegels oder Stempels befindet

    und auf der Adresse unter dem Portofreiheitsvermerk „die Ermangelung eines Dienstsiegels“

    mit Unterschrift des Namens und Beisetzung des Amtscharacters bescheinigt."

    Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 5. Juni 1869 betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes - Deutsche Digitale Bibliothek

    Dann ist die Sachlage doch schon wieder eine andere oder sehe ich das falsch?

    Viele Grüße

    Sven

    […]

    Hallo Tim,

    vielen Dank für deine vortreffliche Recherche zu den geschichtlichen Zusammenhängen und @Rudolf für die Ergänzungen!

    Leider beantwortet die meine Ausgangsfrage nicht abschließend.

    War hier in diesem Fall dann alleinig die Adressangabe (Feldpostamt als Empfänger) für die Post ausschlaggebend für die portofreie Beförderung/Ausweisung als Dienstsache?

    DIe vorgedruckt als Zeitungssache ausgewiesene Sendung hätte ja wohl porto gekostet und eine Kenntlichmachung als Bundesdienstangelegenheit, als Militaria oder dergleichen ist nicht erfolgt und war für solche Fälle auch nicht nötig?

    Die Feldpostregularien sind mir wie gesagt fremd und in den beigefügten Auszügen ist dazu nichts enthalte.

    Würde mich über eine weitere Antwort freuen.

    Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    ich habe hier ein Ganzstück, mit dem ich nicht klarkomme, ob/ob nicht und wenn nicht, warum keine Gebühren zu zahlen waren.

    Es handelt sich um eine "Zeitungssache" an das Feldpost-Amt des 14. Armee-Corps, abgesendet aus Berlin. Leider habe ich keinerlei Informationen/Literatur zu frühem (Post-)Zeitungwesen, mir sind lediglich die aus 1874/1877 bekannt und in der Kombination Zeitungssache/unfrankiert - eventuell in Verbindung mit Feldpost/Feldpostordnung stehe ich absolut auf dem Schlauch.

    Kann hier jemand weiterhelfen?

    Den Inhalt habe ich soweit übersetzt:

    Aus Anlaß des gefälligen Schreibens vom 15 (folgt vermutlich alte Abkürzung für „des Monats“) ist heute je ein Exemplar der neuen Preuß. Zeitung und des Wochenblattes des Johanniter Ordens Balley Brandenburg an den General Lieutenant v. Glinner abgesandt worden.

    Eine Bestellung auf diese Zeitungen pro 1tes Quartal war dem unterzeichneten Comtoir bisher nicht zugegangen.

    ?. Q. (Q. wohl für Quartier) la Barre (= Ort in Frankreich) den 28.1.71.

    Br. m. ? der Großherzoglich Badischen Feldpost-Expedition

    zur gefälligen Kenntnisnahme ergebenst zu übersenden.

    Feldpostamt des 14 t. A. C.

    Überweisung der Zeitungen

    von Berlin direct über Carlsruhe-Kehl

    ist zufolge des Schreibens vom heutigen

    Tage veranlasst worden.

    Zeitungs-Comtoir

    Unterschrift

    Vielen Dank und Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier eine zum Porto von 1/3 Groschen in die Schweiz unbeanstandet "durchgeschlüpfte" Drucksache aus Lübeck nach Langnau im Emmerthal. Das Porto für Drucksachen in die Schweiz betrug eigentlich 1/2 Groschen.

    Grüße

    Sven

    Hallo zusammen,

    hier ein Muster ohne Wert nach Italien - eigentlich hätte das Drucksachenporto von 1/2 Groschen bis zu einem Gewicht von 2 1/2 Loth gereicht.

    Der Brief war jedoch verschlossen und daher betrug das Porto - in diesem Fall für einen Brief in der 2. Gewichtsstufe - 6 Groschen.

    Das Porto von 6 Groschen wird dargestellt durch eine Mischfrankatur aus kleinem und großem Brustschild.

    Grüße

    Sven

    Ganzsachenpostkarte P12 der Deutsche Reichspost aus Oberndorf am Neckar am 2. Februar 1884 nach Urach und damit fremdverwendet in Württemberg. EIne Verwendung der Ganzsachenpostkarte der Deutschen Reichspost innerhalb des Posthoheitsgebietes von Württemberg war nicht gestattet und wurde daher mit 10 Pfennig Strafporto belegt (in blau austaxiert), welches der Empfänger zu zahlen hatte.

    Grüße

    Sven

    Und hier noch ein Brief der Kategorie "Sonderporto 2. Gewichtsstufe" mit Hamburg 17-6. Bei diesem Brief aus dem Oktober 1874 wurde der Jahreszahleinsatz falsch herum, d.h. über Kopf eingesetzt. Vielleicht war der Postbeamte in dem betreffenden Zeitraum nicht sehr konzentriert bei seiner Arbeit am Werke... ;)

    Liebe Grüße

    Sven

    Hallo Jorgen,

    die fehlende Jahreszahl ist kein Einzelfall bei 17-6, der Jahreszahleinsatz scheint immer mal wieder vergessen worden zu sein. Hier ein weiteres Beispiel vom 1. Oktober "1874"

    Liebe Grüße

    Sven

    Hallo Bernd,

    hier eine ähnliche Doppelverwendung - auch hier wurde zunächst in der Markwährung (10 Pfennige) frankiert und erst bei der zweiten Versendung mittels 1 Groschen frankiert.

    LG

    Sven