Lieber Sven,
das ist mir neu, dass Ortsdienstbriefe nicht portofrei waren. Kennst du da eine Verordnung?
Verwunderlich ist mir allerdings, dass das Handelsgericht den Brief dann nicht Porto versandte.
Hallo Erwin,
die entsprechenden Verordnungen aus der Preussen-Zeit kenne ich leider nicht, lediglich die aus der Zeit des Norddeutschen Bundes.
Dort steht sinngemäß u.a.:
Auch für die nach den Artikeln ... bis ... portofreien Sendungen müssen folgende Gebühren entrichtet werden: ....
die Gebühr für Sendungen, deren Einlieferung bei der Annahmestelle der Postanstalt oder durch die im Orts-Bestellbezirke vorhandenen Briefkasten bewirkt ist und welche an Adressaten im eigenen Orts-Bestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt gerichtet sind - gleichviel ob die Sendungen von der Post abgeholt oder durch die Ortsbriefträger bestellt werden;
Ich denke, dass dies aus den preussischen Bestimmungen so übernommen worden ist.
Für deinen Brief war dann für die Annahme des Briefes eine Gebühr zu entrichten und für die Bestellung dann auch noch das Bestellgeld, in Summe 1 Silbergroschen. Es gibt ja auch noch die sogenannten Abholbriefe, die nur 1/2 Silbergroschen Gebühr zu entrichten war (siehe nachfolgendes Beispiel als Dienstbrief mit Düsseldorf 11-3 mit entsprechender blauer Taxierung) und die in der Regel vom Abholer eingezoge wurde.
Viele Grüße
Sven