Mit Weisung vom 7. Dezember 1854 wurde Punkt 7 der Richtlinie vom 1. September bezüglich der Markenentwertung aufgehoben und die frühere Regelung wieder eingeführt.
Wir bringen den Postbüros hiermit die Vorschriften vom 1. August 1851 in Erinnerung und verschärfen dieselbe mit der ausdrücklichen Weisung, dass jede Marke mit einem vollen und starken Abdruck des rautenförmigen Entwertungsstempels in schwarzer Farbe bezeichnet werden soll.
Über die Einführung des Rautenstempels werde ich zu einem anderen Zeitpunkt in einem anderen Thread etwas schreiben respektive zeigen.
Die nichtentsprechenden Entwertungen der Postablagen ohne Stempelrauten waren vom nächsten Postbüromit einem Rautenstempel in Schwarz nachzubessern. Anwendung anderer Farbe oder eines anderen Stempels ist nicht zulässig!
Grund für diese erneute Änderung war, dass die Postbüros oft die Marken mit ungenügender Ausführung entwerteten. Das heisst, mitungeeigneten Farben oder nur sehr schwachentwertet wurden.
Die Postverwaltung sah sich ausserdem gegenüber den Mitarbeitern zu folgender Drohung genötigt:
Die Kreispostdirektionen werden auf gehörige Entwertung der Marken ihr Augenmerk richten und gegen nachlässig verfahrende Postbeamte einschreiten!
In einer späteren Weisung wurde diese Drohung konkretisiert. Wir zeigen den Postbüros an, dass die Entwertung der Frankomarken auf das strengste überwacht werden wird und dass in Fällen von Nichteinhalten dieser Vorschrift Bussen erteilt werden, deren Minimum 40 Rp. beträgt und im Wiederholungsfall sich weit höher belaufen können.
Damit die Stempelfarbe auch wirklich eine Wiederverwendung der Marken verunmöglichte, wurde in der Weisung gleich auch noch die Rezeptur mitgeliefert.
Die vierte und letzte Entwertungsverordnung der Strubelzeit wurde per 23. Mai 1857 eingeführt. Das Postdepartement ist veranlasst, die rautenförmigen Stempel für die Entwertung der Frankomarken ausser Gebrauch zu setzen und erlässt hiermit an die Postbüros und Postablagen die Weisung, für die Markenentwertung von nun an den Ortsbriefstempel zu benützen. Vorgeschrieben war weiterhin die schwarze Stempelfarbe. Sämtliche bisher in Gebrauch gestandenen Rautenstempel sind an die Kreispostdirektion abzuliefern. Aufgrund dieses Rückrufs der Rautenstempel sind Marken mit Rautenentwertung nach Ende Mai 1857 echt selten, jedoch nicht unmöglich, da offenbar nicht alle Rautenstempel zurückgeschickt wurden.
BILD:
Eidgenössische 15 linige Raute.
Diese wurde in allen 11 Postkreisen verwendet. Verschiedene in Grösse und Linienstärke etwas abweichende Formen. Stempelfarbe war grundsätzlich schwarz.
Es finden sich jedoch verschiedene Farben aus verschiedenen Ortschaften wie schwarz, braun, rot, grün.
Auch wurden etliche eigenwillige Rauten von diversen Poststellen verwendet. Dies aber wäre ein neues Thema.