Hallo zusammen,
ab 1890 häufiger anzutreffen, sind Belege aus der frühen Pfennigzeit selten mit Verwendung von Freimarken zu Verrechnungs-
zwecken und entsprechender Entwertung durch Dienstsiegel oder handschriftlich. Hier zunächst zwei Belege mit Verwendung von
Nr. 40 als Gebührenmarke.
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fiskalische Verwendung von Freimarken
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Hallo,
leider sind in diesem Thema keine Bilder mehr zu sehen.
Ich denke, dass ich hier eine fiskalische Entwertung zeige.
Warum das 10 Pfennig kostete, erschließt sich mir allerdings nicht so recht.
Porto 10 Pfennig kann ich noch lesen, den Rest der Gebühren allerdings nicht.
Der Text ist für mich auch nur teilweise lesbar, heißt das unter II. Blindenanlage?
Gruß, Siegfried
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Ich lese:
Schreibgeb(ühren): 10 Pf
Porto: 10 Pf
Insin(uation): 20 Pf
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Summe 40 Pf
Den Rest kann ich leider auch nicht entziffern
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... 10 Pfg. Marke beikassirt. Unterschrift.
Man hat wohl ein Schriftstück verschickt, aber keine Frankatur dazu - diese Kosten wurden dann vom Verursacher nacherhoben.
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Hallo Siegfried,
die beiden bisherigen Beiträge lese ich auch so.
Hier mein Entzifferungsversuch:
An das k. Pfarramt Oberbreit
Betreff gg.
I. Ich ersuche um gefällige Uebermittelung
eines ..... über den ...
des Verlebten Hinterbliebenen nächsten Verwandten
/: ......, Geschwister, voll..., halb... Kinder,
Kinder von verstorbenen Geschwister!
II. Wiedervorlage
Scheinfeld
königl Amtsgericht
beste Grüße
Dieter
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Besten Dank, das hilft doch schon ein Stück weiter.
Beste Grüße, Siegfried