Ludwigshafen - Heidelberg 28.10.1914
Hallo Sammlerfreunde,
auch wenn es sich für den einen oder anderen vielleicht nur um eine Nuance der Gebührenstufen handelt: Geschäftspapiere weisen im Vergleich zu Normalbrief und Drucksache eine völlig andere Gebührenstruktur auf und haben insofern durchaus ihren eigenen thread verdient.
Als Geschäftspapiere gegen ermäßigte Gebühr wurden zugelassen: Alle ganz oder teilweise geschriebenen oder gezeichneten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung hatten, wie bspw. Prozessakten, öffentliche Urkunden, Frachtbriefe, Rechnungen, Quittungen, Abschriften von Verträgen, geschriebene Notenblätter etc.
Sie unterlagen nach Form und äußerer Beschaffenheit den gleichen Vorschriften wie jene der Drucksachen, waren also ebenfalls für Kontrollzwecke unverschlossen zu versenden. Die Aufschrift musste die Bezeichnung Geschäftspapiere enthalten. Nachstehend also einmal ein solcher Beleg, hier im Fernverkehr der 2. Gewichtsstufe über 250 gr - 500 gr, freigemacht mit Mi-Nr. 96Ia.
+ Gruß
vom Pälzer