An den Stadtrath zu Pegau
"In hier anhängigen Beschwerdesachen der Weber-Innung zu Pegau, gegen den Einwohner daselbst, Heinrich Rödig aus Ebersbach, wegen getriebenen Hausirhandels im Dorfe Stöntzsch, will die königliche Kreis-Direction zu Leipzig vor einer hauptsächlichen Entschliessung in der Sache darüber unterrichtet sein:
>> ob Heinrich Rödig sich in Pegau wirklich wesentlich und selbstständig aufhält und daselbst einen eigenen Haushalt führt, oder aber ob derselbe lediglich behufs der Betreibung seiner Hausirhandels einen nur zeitweiligen Aufenthalt in Pegau genommen hat, und folglich noch als zur Familie seines in Ebersbach sich aufhaltenden Vaters gehörig betrachtet werden kann <<
und ersuchen wir demgemäss den Stadtrath, uns über diese Umstände die erforderliche amtliche Mittheilung zu machen. Pegau, den 3ten Mai 1849. Das königliche Justiz Amt. Dr Hauschild."
Antwort des Pegauer Stadtrates:
"In Beantwortung der geehrten Requisition vom 3ten d. M. haben dem königl. Justiz-Amt wir ergebenst zu erwiedern, dass [...] Händler Heinrich Rödig aus Ebersbach hier weder Bürger ist [...] und sich ersehentlich, selbstständig, mit eigenem Haushalt nicht aufhält [...] Pegau, am 7. Mai 1849. Der Stadtrath."