Hallo zusammen,
ich habe gerade eben nochmal in den revidierten Postvereinsvertrag geschaut. Art. 26 besagt demnach eindeutig, dass im DÖPV (dann) 3 Sgr Bestellgeld für den Expressen zu entrichten waren (Botengeld kam noch on top). Das dürfte dann also geklärt sein. Vielleich war der Absender amtsbekannt und man ist mit dem Brief zu ihm zurück, hat von ihm zur Weiterbeförderung die Entrichtung der Reco-Gebühr nachverlangt, der Absender auch nur die dann gezahlt ?
Viele Grüße
vom Pälzer