Die sonst so exakt nach Vorschrift arbeitenden Preußen haben beim folgenden Brief einmal ein Herz für den (resp. die) Taxschuldner gezeigt:
Es handelt sich um einen versiegelten Brief mit anhängendem Paket, das "Muster ohne Wert" enthalten sollte. Die für solche Sendungen ermäßigte Taxe betrug lt. preußisch-französischem Postvertrag von 1858 nur 8/10 Sgr. (Ngr.) pro 2 8/20 Loth. Voraussetzung für diese Taxermäßigung war allerdings, "daß der Inhalt leicht kontrolliert werden kann" und "außer der Adresse, der Unterschrift des Absenders und dem Datum nichts Geschriebenes enthalten" war. Bei einem versiegelten und offenkundig mehrseitigem Brief war die Wahrscheinlichkeit dafür gering und zumindest die Erfüllung der Bedingungen nicht zu kontrollieren.
Bestimmungsgemäß unterlag die Sendung somit dem regulären Brieftarif, was bei sechsfacher Progression 27 Ngr. bedeutet hätte. Selbst bei Versand als Fahrpostsendung wären noch 14 Ngr. fällig gewesen.
Der sächsische Postler drückte aber beide Augen zu und behandelte die Sendung als Doppelbrief in der Weise, wie sie innerhalb des Postvereins angewandt wurde, nämlich zur Brieftaxe mit doppelter Gewichtsbasis. Dieser Sichtweise schloß sich der preußische Postler an, indem er mit "PD" stempelte, was die französische Post daran hinderte, ihre stolzen Taxansätze für unterfrankierte Sendungen anzuwenden.