Liebe Sammlerfreunde,
im Band 171 "Neue Schriftenreihe der Poststempelgilde e.V." - Postgebührenablösung von Lothar und Jan Thieme, steht auf Seite 27 folgendes: Zwischen den Gemeinden der bayerischen Pfalz und der Postverwaltung bestand ein Abkommen, wonach gegen Zahlung einer jährlichen "Aversal-Portovergütung" Schriften, Acten und Geldsendungen jeglicher Art, welche innerhalb der Grenzen eines Bezirksamtes zwischen diesem und den dazugehörigen Gemeinden oder zwischen letzterem unter sich befördert werden ohne spezielle Taxberechnung an ihre Adresse abzuliefern.
Diese Sendungen waren mit dem Vermerk "Bezirks-Dienstsache" zu kennzeichnen. Dies ist einem Bericht der Generaldirektion vom 28.1.1864 zu entnehmen. Die Dauer dieser Vereinbarung ist nicht bekannt. Dazu ist ein Brief aus Bergzabern vom 28.7.1860 mit Ablösungsvermerk "B D S" abgebildet.
Ich kann hierzu in der bayerischen Verordnungen nichts finden.
Zeigen möchte ich einen Brief mit "B.D.S." von Böhl nach Speyer ohne Inhalt und Datum.
Kann hierzu jemand näheres berichten.
Liebe Grüße,
Hermann