• Guten Abend Sammlerfreunde,

    gerade im Sammelgebiet Baden sind Nachnahmen auch schon während der Kreuzerzeit ein echtes Spezialthema. Insofern verwundert es schon ein klein wenig, nach so langem Dasein des Forums dazu einen thread eröffnen zu müssen. Ich gehe einmal davon aus, dass es sich anbei um ein Streifband handelt, bei dem der grüne 1 Kr Wert unten links auf die Zeitung übergegangen und nach Eröffnung am Empfangsort abgerissen worden ist. Es wurde am 23. August 1870 von Wertheim am Main, d.h. vom äußert nördlichen Teil des Großerzogtums Baden nach Oberhof / Amt Säckingen im äußersten Süden von Baden an die schweizer Grenze verschickt.

    Der Gemeinderath Oberhof hatte ausweislich der Aufschrift hinten schon am 20. Juli 1870 beschließen lassen, sich die Mittel für den von der Wertheimer Verlagshandlung beworbenen Special-Lehrplan für das Schuljahr 1870-71 "dekretiren" zu lassen und so scheint es dann etwas mehr als 1 Monat später auch gegen die angepreiste Zahlung von 2 Kr Porto und 6 Kr für den Lehrplan passiert zu sein. Das genaue Procedere der Nachnahme mit der in blau angeschiebenen Gesamtsumme von 8 Kr ist mir allerdings schleierhaft. Auch die erste Zeile von dem rückseitig angebrachten Text kann ich nicht ganz lesen...Jenseitige ?? ?? werden dem Gemeinderath Oberhof auf Beschluß des Gemeinderaths vom heutigen No. 55 Ausgabe dekredirt. Oberhof den 20 Juli 1870 Lehrer ???

    Wer sieht / weiss mehr ?

    Schönen Gruß

  • werden dem Gemeinderath Oberhof auf Beschluß des Gemeinderaths vom heutigen No. 55 Ausgabe dekredirt. Oberhof den 20 Juli 1870 Lehrer ???

    Lieber Tim,

    :thumbup: , aber schade, dass der Lehrplan nicht mehr dranhängt. Das wäre für diese (Vorkriegs-)Zeiten sehr interessant gewesen.

    Noch eine kleine Korrektur:

    ... werden der Gemeindekasse Oberhof nach Beschluß des Gemeinderaths vom heutigen No. 55 in Ausgabe dekredirt. Oberhof den 20 Juli 1870 Lehrer <Unterschriften>

    Viele Grüße

    Gerd

  • Hallo Gerd,

    besten Dank auch Dir. Mit dem Procedere komme ich aber immer noch nicht klar. Der Gemeinderat müsste lt. Datierung ja schon vor Zustellung des Streifbandes darüber entschieden haben, dass es A) den darauf beworbenen Lehrplan aus Weilheim gegen die 8 Kr bestellt, die B) in blau austaxiert nach der Zustellung in Oberhof wie bei einem Portobrief eingenommen, aber C) wie dann an den Verlag übermittelt worden sind ?

    Ich sitze auf der Leitung.

    Schönen Gruß

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Lieber Tim,

    das Datum des Wertheimer Stempels könnte man auch als "23 APR" lesen.

    Da die Drucksache direkt an den Lehrer adressiert war, musste dieser die 8 Kreuzer vorstrecken.

    Wenn dann die Amtsmühlen 3 Monate bis zur Rück-Erstattung der Gebühren durch die Gemeinde an den Lehrer gebraucht haben, würde es mit dem gemeindlichen Vermerk wieder passen.

    Die Unterschriften scheinen die der Gemeinderäte zu sein. Und das links davon stehende "Lehrer." meinte wohl den Empfänger der Zahlung (Eine Gemeinde dieser Größe hatte wahrscheinlich nur einen Lehrer, so dass dessen Name für die Zuordnung nicht notwendig war).

    Viele Grüße

    Gerd

  • Lieber Gerd,

    da hast Du mal wieder genauer hingeschaut als ich und wieder Recht. Der Kopf vom letzten Buchstabe der Monatsangabe ist sicher ein "R" und kein "G", ich habe es im Detail angehängt. Herzlichen Dank ! Damit steht der Hergang der Dinge klar. Jetzt bleibt nur noch der rote Querstrich übrig, einer von der Registratur der kleinen Gemeinde Oberdorf oder noch postalisch ?

    Schönen Gruß

    Tim :thumbup: