Die Behandlung unterfrankierter Briefe bei Postvereinskorrespondenz

  • Hallo zusammen,

    im ursprünglichen Postvertrag war für Portobriefe sowie bei unzureichender Fankatur ein Zuschlag auf die Taxe in Höhe von 1 Sgr. (bzw. dessen Äquivalent in anderer Währung) pro Loth zu erheben. Diese auch in späteren Fassungen des Vertrages nicht näher erläuterte Formulierung ließ nicht erkennen, ob der Zuschlag auch für den bei lediglich unzureichender Frankatur bereits bezahlten Gewichtsanteil zu erheben war. Erst in der Vertragsfassung von 1860 wurde klargestellt, daß nur die "nicht berichtigten" Gewichtsanteile mit dem Zuschlag zu belegen seien.

    Die sächsische Postverwaltung erließ vor dieser vertraglichen Erläuterung keine klarstellende Verordnung, sodaß es den einzelnen Postlern überlassen blieb, welche Interpretation sie wählten. Entsprechend unterschiedlich fielen die Taxierungen aus. Nachfolgend einige Beispiele.

    Es wäre interessant zu erfahren, wie die Handhabung in den anderen Postvereinsstaaten erfolgte.

    Für Doppelbrief 2 x 1 Ngr. zusätzlich taxiert

    Für Doppelbrief 2 x 1 Ngr zusätzlich taxiert

    .Für Doppelbrief 2 x 1 Ngr. zusätzlich taxiert

    Für dreifach schweren Brief 1 x 1 Ngr. zusätzlich taxiert

    Beste Grüße

    Altsax

  • Lieber Jürgen,

    interessantes Thema - ich meine mich erinnern zu können, dass bis 30.06.1856 Bayern die retardierende Berechnungsmethode gewählt hatte, danach die kundenorientierte Variante.

    Also bis 30.06.1856 z. B. 9 Kr. frankiert auf Brief der 2. Gewichtsstufe aus München nach Frankfurt am Main: 9x Porto plus 3x Zuschlag für das 1. Gewicht und 9x Porto plus 3x Zuschlag für das 2. Gewicht = 24x Nachporto. Davon abgezogen die Frankatur von 9 Kr. = noch 15x vom Empfänger.

    Ab 01.07.1856 wäre aber die 1. Gewichtsstufe als frankiert angesehen worden und man hätte nur 12x Nachtaxe angefordert.

    Leider werde ich noch mehrere Wochen ohne Literatur sein (und damit auch ohne die Eigene), so dass ich ein kleines Fragezeichen hinter das o. a. Datum schreiben muss.

    Anbei eine Seite hier vom Forum meiner kleinen Spezialsammlung Bayern-Österreich et vice versa:

    https://www.altpostgeschichte.de/core/index.php?attachment/33377-img-20140607-0002-jpg/

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Die für die Postler einfachste "Behandlung" einer Unterfrankatur ist deren Ignorierung. Für die preußischen Beamten ist das nachvollziehbar. Die eigene Postverwaltung wird nicht geschädigt, und die Arbeitskraft kann zu deren Nutzen eingesetzt werden.

    In Sachsen allerdings hätte die Unterfrankatur bereits beim Aufgabepostamt Altenburg auffallen müssen, das den Brief auf die Schlesische Eisenbahn kartierte, deren Grenzpostamt Löbau bereits 21 Meilen entfernt lag. Auch der dortige Beamte riskierte durch Nichtbeachtung der Unterfrankatur mindestens einen Tagessold.

  • Lieber Jürgen,

    ich korrigiere dich nur ungeren, aber Altenburg-Spremberg waren unter 150 km und somit bis 20 Meilen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    Du hast Recht, Friedrichshain war zwar über 21 Meilen von Altenburg entfernt, aber kein Postort.

    Ich hatte das nicht geprüft, weil kein Landbestellgeldvermerk auf dem Brief war.

    Liebe Grüße

    Jürgen