Fragen zur Bestimmung der Entfernungen im DÖPV

  • Hallo miteinander,

    Es geht um folgenden Brief von Bergedorf nach Stolzenau im Königreich Hannover.

    Der Brief datiert vom o3.o5.1855. Der Brief ging in das hannöversche Stolzenau, da dort ein Johann Georg August Bornträger von 1836–1867 Pfarrer war. Im Buch "Geschichte der Blinden = Anstalt zu Hannover" von 1848 wird ein Superintendent Bornträger aus Stolzenau als Spender aufgeführt.

    Seit dem 15.o5.1852 galt zwischen Hannover und Hamburg/Lübeck eine Verabredung, dass Bergedorf wie Hamburg und Lübeck als Teil des DÖPV betrachtet wurde. Karl Knauer gibt diese Abmachung im Wortlaut wieder, ich zeige den Text im folgenden Bild.

    Ich hoffe, dass ich nicht falsch liege, wenn ich in diese Abmachung hineininterpretiere, dass sich die Taxe für einen Brief von einem Ort in Hannover nach Bergedorf wie für einen Brief nach Hamburg berechnet.

    Ich habe nun eine Frage zur Bestimmung der Entfernung für die Berechnung der Taxen im DÖPV.

    Bisher habe ich die Internetseite luftlinie.org benutzt und mit der Umrechnung von Kilometern in Postmeilen immer ein schlüssiges Ergebnis erhalten. Schließlich wird ja auch im Vertragstext des DÖPV zur Feststellung der Entfernung gesagt: "Die gemeinschaftlichen Porto-Taxen für die internationale Vereins-Correspondenz sollen nach der Entfernung in gerader Linie bemessen werden ..."

    Die Entfernung von Hamburg nach Stolzenau beträgt nach luftlinie.org jedoch nur etwas über 17 Meilen, der Brief hätte also nur 2 Silbergroschen gekostet

    Nun hatten ja die Postbeamten in den 1850er Jahren bekanntlich noch nicht die Möglichkeit das Internet zu nutzen :) dafür gab es ja die Meilenzeiger.

    Ein mir bekannter Meilenzeiger ist der hannöversche von Bergedorf aus dem Jahr 1818 im nächsten Bild.

    Ich habe als nächstes einen Meilenzeiger für den DÖPV gesucht und bin auch fündig geworden. Es ist der "Meilenzeiger nach sämmtlichen Staaten des Deutsch-Österreichischen Postvereins - Halle 1852". In ihm werden aber keine Meilen, sondern Progressionsssätze angegeben. Entfernungen kann ich nicht dort ablesen.

    Kann mir jemand sagen, wie die Bestimmung der Entfernung im DÖPV zu der Zeit 1855 durchgeführt wurde?

    Beste Grüße, Volker

  • Hallo Volker,

    ich kann deiner Primärliteratur nicht entnehmen, dass die Entfernungen von Auf- zur Abgabepost i. V. m. Bergedorf wie im DÖPV geregelt wurden.

    Der Deutsche Bund war mit Hilfe der Trigonometrie vermessen worden - direkte Linie meinte immer geographische Meilen und eine betrug ca. 7,45 km, wobei auf Grund der damaligen Vermessungstechnik eher mit 7,5km zu rechnen war, GPS gab es halt noch nicht.

    Ich denke, dass eine Korrespondenzanalyse vor dem 1.1.1856 und danach sicher Aufschluß geben wird.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Volker,

    in welcher Währung wurden denn üblicherweise die Taxen in Bergedorf notiert?

    In Bergedorf galten doch Schillinge und das Umrechnungsverhältnis war 1 1/3 S. = 1 Sgr.

    Die nötigen 2 Sgr. (1.Gewichts-/2.Entfernungsstufe) entsprachen also 2 2/3 S., aufgerundet 3 S.

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

    Einmal editiert, zuletzt von Michael (4. Oktober 2023 um 14:27)

  • Hallo Michael,

    in der Tat wurden in Bergedorf üblicherweise Hamburgische Schillinge notiert, aber bei Postvereinsbriefen bin ich mir nicht so sicher. Ich muß mal nach zwei Briefen schauen, bei denen die notierte Taxe nur in Silbergroschen Sinn macht, werde sie hier zeigen. Ich habe einmal den Hinweis bekommen, dass nicht das notiert wurde, was der Kunde bei der Aufgabe bezahlt hat, sondern das Vereinsporto in der Vertragswährung notiert wurde, also Silbergroschen oder Kreuzer. Es gibt auch Vereinsbriefe, bei denen eindeutig Schillinge notiert sind. Ich muß mal eine Aufstellung machen, wie die Briefe in meiner Sammlung verteilt sind.

    @Alle: Mich würde trotzdem noch interessieren, wie die Entfernungen im DÖPV vom Postbeamten festgestellt wurden und wie aus dem zweitem Meilenzeiger, den ich gezeigt habe eine Entfernung abgelesen werden kann.