Hallo Pälzer,
ab dem 1.9.1868 bestimmte der PV Bayerns mit der CH, dass 7x von Bayern und 25 Rappen von der CH das Franko für den einfachen, bis 1 Loth schweren Brief darstellte. Den jeweiligen Aufgabeposten verbieben 4x bzw 15 Rappen, der Rest der Postverwaltung der Abgabepost.
Dies galt jedoch nicht für Sendungen aus der CH über Baden in die Pfalz wie hier! Nun verhielt es sich so, dass die CH zwar 15 Rappen (4x) weiterhin behielt, das Weiterfranko von 10 Rappen (3x) aber an Baden vergüten mussten, die als Aufgabepost fungierten für die deutschen Seite, so dass Bayern hier leer ausging. Der Stempel Schweiz über Baden sagte demnach nicht nur etwas von der Herkunft, sondern auch von der paritätischen Teilung des verklebten Frankos aus.
Einen "Überhang", also eine Dysparität, gab es demnach nicht und für die kleine CH war die Verteilung der Postporti sehr günstigt ausgelegt worden.
Liebe Grüsse von bayern klassisch