Hallo zusammen,
in post8 wird in den Raum gestellt, "Briefe von Konsulaten waren nie gebührenmoderiert" und dass man "diese Schiene also getrost vergessen könne". Ich gehe davon aus, dass damit der Ausschluss einer potenziellen Gebührenfreiheit gemeint ist. Ich tue mir da angesichts der Francise S(einer) M(ajestät) Dienst zwar reichtlich schwer mit, aber ok, so sei es denn. Wer aber im Sinne des Art. 28 DÖPV zumindest passive Portofreiheit für Correspondenzen bis 1 Pfund auf dem Gebiet des DÖPV genossen haben sollte, wird wohl das adressierte Königliche Ministerium für Äußere Angelegenheiten in Stuttgart gewesen sein. Wenn damit ein Vereinsporto evtl. wegefiele und sich eine (Transit-)Portoforderung nur anteilig auf das Ausland reduziert, wie sieht dann die Rechnung aus ?
Grüße