Hallo zusammen,
im Hinblick auf die weite fassung des Themas erlaube ich mir, einen Beleg ohne bayrischen Bezug zu zeigen.
Mit Verordnung vom 27.6.1865 wurden in Sachsen für den innersächsischen Gebrauch Postanweisungsumschläge als Ersatz des bareinzahlungsverfahrens eingeführt. Sie waren bestimmt für Geldsendungen bis zu 50 Thalern zur Wiederauszahlung an den Empfänger. Ihr Versand erfolgte mit der schnelleren Briefpost zu Gebühren von 1 Ngr. (bis 5 Meilen Entfernung) resp. 2 Ngr. für größere Entfernungen. Bei Gewichten oberhalb von 1 Loth verdoppelten sich diese Beträge. Als Briefpostsendungen mußten die Sendungen entweder mit Marken frankiert oder unfrankiert versandt werden. Die vom Empfänger zu quittierenden Umschläge verblieben bei der Postverwaltung und wurden von dort der Papiermühle zugeführt. Der Vernichtung entgingen wenige Exemplare, von den regulär verwendeten unfrankierten Exemplaren ist lediglich der nachfolgend gezeigte registriert.
Anhand der großen Menge erhalten gebliebener Einlieferungsscheine läßt sich feststellen, daß die weit überwiegende Zahl der Postanweisungen frankiert versandt worden ist.
Die unübliche Handhabung bei diesem Umschlag ist leicht zu erklären: Der Empfänger war Angehöriger der "dislocierten" Truppen. Die 3. Schwadron des 3. Reiterregiments war in den letzten Tagen des Mai 1866 als Bestandteil der Avantgarde in der Nähe von Dresden und Meissen stationiert. Die häufige Änderung des Bestimmungsortes auf der Adresse zeigt, daß die Post Schwierigkeiten mit dessen Ermittlung hatte. Zugestellt wurde der Umschlag letztlich in Gauernitz bei Meißen, was bei einer Entfernung Meißens zu Waldheim von 4 Meilen 1 Ngr. Porto zu Folge hatte. Bei Dresden wären es 2 Ngr. gewesen, was für den Absender nicht zu klären war.
Portofreiheit für Geldsendungen an "dislozierte" Truppenangehörige wurde erst am 4. Juni 1866 verfügt.
So bescherte mir der 1866er Krieg einen der interessantesten meiner Belege.
Beste Grüße
Altsax