Hallo Sammlerfreunde,
dem Aufgeber eines Telegrammes wurde eine Gebührenquittung (Aufgabeschein) ausgehändigt, aus dem die entrichteten Gebühren ersichtlich waren.
Die Quittung wurde anfangs gebührenfrei, ab 1873 jedoch bei gewöhnlichen Telegrammen, nur gegen ausdrücklichen Wunsch und Gebühr ausgestellt.
Ein Aufgabeschein mit Wertzeicheneindruck 5 Kreuzer, als Quittung für die Beförderungsgebühr von 2 Gulden und 80 Kreuzer, für ein Auslandstelegramm, vom 28.2.1873 nach London.
Liebe Grüße
Franz