• Hallo Martin,

    sehr schönes Stück - es ist immer interessant, Frankaturen zeigen zu können, deren Höhe sich von "frischen" Postverträgen unterschied. Wie oft findet man so etwas?

    Der Pariser Bläuling vorne ist auch sehr fein abgeschlagen - hat man ja auch nicht immer.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Dann hänge ich hier gleich auch noch einen an:

    40Rp. Strubel Brief vom 28.12.1860 in Olivone aufgegeben und via Biasca nach Lyon spediert. Es handelt sich hierbei um einen RL Fernbrief mit 40Rp. Auslandsfrankatur je 7.5g. Es ist kein Grenzrayon im herkömmlichen Sinne. Während der Zeit vom 01.04.1851 - 30.06.1862 war der normale Tarif für einen Brief ins Ausland 40 Rappen. Der RL Stempel kennzeichnete die Portoaufteilung: 10 Rappen für das Land des Absenders und 30 Rappen für das Land des Empfängers.

    Ich hoffe meine Beschreibung ist korrekt :)

    Viele Grüsse

    Einmal editiert, zuletzt von Tessin (24. Juni 2024 um 10:31)

  • Ulrich,

    I think I missed it, but what is the "RL" postal marking telling me?

    I understand, if I remember my dates, that the war had been over for three days at the time this second letter was mailed. But, was Alsace-Lorraine ceded at that time, making this part of Germany?

    I appreciate any help so I can understand better.

    Rob

  • Hallo Rob,

    in dem von der ARGE NDP im Jahre 1994 veröffentlichten Buch von Friedrich Spalik: "Die postalischen Dienstleistungen und deren Gebühren in den besetzten französischen Gebieten 1870/71" steht auf der Seite 256 :

    In der "Allerhöchsten Verordnung betreffend das Postwesen im Verwaltungsbereiche des General-Gouvernements Elsaß und Deutsch-Lothringen" des Königs vom 28. Oktober 1870 heißt es unter § 8:

    "Die Tarife für den Verkehr mit den übrigen Postgebieten richten sich nach den betreffenden Postverträgen". Die im "Merseburger Posthandbuch" unter dem - sprachlich unkorrekten Titel - "Briefporto-Tarif für das Ausland" wiedergegebenen Gebühren (zweifellos amtlichen Ursprungs) sind nachweislich unter Zugrundelegung der Bestimmungen der damals geltenden deutschen Postverträge mit dem jeweilgen ausländischen Staat festgelegt worden.

    Unzweifelhaft trifft dies auch auf den "Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der Schweiz andererseits" vom 11. April 1868 zu. In Artikel 5 heißt es dort u.a.: "Zur Erleichterung des Grenzverkehrs wird das Porto zwischen allen denjenigen Deutschen und Schweizerischen Postanstalten, welche in gerader Linie nicht mehr als 7 geographische Meilen = 52 1/2 Kilometer voneinander entfernt sind festgesetzt wie folgt:

    a) für den einfachen frankierten Brief (bis 1 Loth / 15 Gramm) 3 Kreuzer Süddeutscher Währung, beziehungsweise 10 Rappen,

    b) für den einfachen unfrankierten Brief 7 Kreuzer Süddeutscher Währung, beziehungsweise 20 Rappen.

    Das galt folglich - vorerst noch - in den Occupationsgebieten, an dem darin gelegenen Zielort von Ulrichs Brief, Muhlhouse war von der OPD schon am 17. November 1870 ein deutsches Postamt eingerichtet worden. Die Postgesetze des Deutschen Reiches traten in den Reichslanden Elsass-Lothringen schließlich am 1. Januar 1872 in Kraft.

    Viele Grüße

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    Einmal editiert, zuletzt von Pälzer (30. Juni 2024 um 18:15)