Lieber balf_de,
wie versprochen geht es jetzt an die Klärung der Taxen deines Briefes.
Maßgeblich für die Behandlung war der PV Großbritanniens mit Preußen vom 1.1.1863. Was ich nun zitiere, ist die bayer. Primärquelle, die mit der badischen 1 : 1 übereinstimmen sollte, denn Preußen gab seinen Vertragstext ja an alle süddeutschen Staaten weiter und ermöglichte diesen somit, am Verhandlungserfolg zu partizipieren.
Franko Baden - GB über Preußen und Belgien (letzteres im geschlossenen Transit via Ostende) 8x (2 1/4 Sgr.) für Baden und 10x (2 3/4 Sgr.) Weiterfranko für Belgien und GB.
Porto Baden - GB bei gleichem Laufweg 9x (2 1/2 Sgr.) für Baden und 14x (4 Sgr.) für Belgien und GB.
Das badische Weiterfranko war stets an Preußen zu vergüten, auch wenn Preußen bei badischen Briefen nach GB davon nichts behalten durfte.
Prinzipiell war franko oder porto abzusenden - eine teilweise Frankatur (Teilfranko) war nicht statthaft!
Als Gewichtsstufen waren vorgesehen: Unter 1 Loth einfach, unter 2 Loth doppelt, unter 3 Loth dreifach usw.. Das Loth von 16,66g wurde demnach exklusiv gerechnet.
"Ungenügend frankierte Briefe können zwar nach solchen Ländern, wohin ein Frankozwang nicht besteht, Beförderung erhalten, sind jedoch der Taxe nach als unfrankiert zu behandeln und an letzterer die Werthbeträge der in Verwendung gekommenen Marken abzuziehen."
Dieser Satz ist sehr wichtig, denn er wies die Aufnahmebeamten an, wie in den seltenen Fällen zu verfahren war, wenn die Frankatur unzureichend war.
Demnach war ein Brief der 1. Gewichtsstufe mit 23x zu belasten, wovon das Franko von 15x abzuziehen war - blieben also 8x zu wenig. Ein unfrankierter Brief nach GB der 1. Gewichtsstufe kostete 8 Pence (= 23x). 1 Penny entsprach 2,875x, so dass 15x gleich 4,31 Pence entsprachen. Diese gerundeten 4 1/2 Pence sehen wir rechts auf dem Brief.
Warum man später einen Penny abzog und letztlich nur 3 1/2 Pence vom Empfänger kassierte, kann ich nicht sagen.
Liebe Grüsse von bayern klassisch