Liebe Freunde der Postgeschichte,
angeregt durch @bayern_klassisch habe ich auch mal in meinem Fundus gekramt und den folgenden Postanweisungsumschlag (wieder) entdeckt. Es handelt sich um einen AU46 aus dem Jahre 1902. Ein Jakob Rößner wollte dem Königlichen Amtsgericht in Marbach 8 Mark und 88 Pfennig zukommen lassen. Er füllte einen Postanweisungsumschlag aus und brachte ihn auf die dortige Post. Da wurde er angenommen und ins Buch für ausgehende Postanweisungen unter der Nummer 1221 eingetragen. Als der Postbeamte auch noch den zugehörigen Betrag eintragen wollte fiel ihm auf, dass auch der Pfennigbetrag in Buchstaben im falschen Feld stand. Das ging ja nun gar nicht. Der Postanweisungsumschlag wurde ungültig gemacht, 19 Pfennig (Nennwert abzüglich 1 Pfennig für das verbrauchte Formular) erstattet und diese Aktion mit dem Innendiensstempel rechts unten amtlich beglaubigt.
Gruß
wuerttemberger