Hallo Postarchiv
recht herzlichen Dank, für den Hinweis. In der Zwischenzeit habe ich dies auch im Reglement zu dem Gesetze zum Postwesen von 1860 auch gefunden.
Zumindesten hat der annehmende Postbeamte keine Bedenken gehabt, warum auch immer.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf