Württemberg - Sendungsart Geschäftspapiere

  • Liebe Sammlerfreunde,

    die Sendungsart "Geschäftspapiere" hatte bis zum 31. Juli 1916 im Orts - und Nachbarortsverkehr in Württemberg, jeweils in der ersten Gewichtsstufe die selben Gebühren. Mit Einführung der Reichsabgabe ab 1. August 1916 gab es dann eine Änderung: Briefe im Orts - und Nachbarortsverkehr bis 15 Gramm kosteten dann 7 1/2 Pfennig (bis 30.9.1918, ab 1.10.1918 änderten sich dann die Gebühren). Geschäftspapiere im Orts - und Nachbarortsverkehr kosteten ab 1. August 1916 bis 250 Gramm dann weiterhin 5 Pfennig, also ohne die Reichsabgabe von 2 1/2 Pfennig. Die Gebühr von 5 Pfennig für Geschäftspapiere im Orts - und Nachbarortsverkehr galt dann sogar bis zum 30.9.1919. Folgender Hin - und Herbrief zwischen Feuerbach und Stuttgart (Nachbarortsverkehr) zeigt hierzu genau diesen Tarifunterschied. Das Grundbuchamt in Feuerbach, frankierte mit einer Dienstmarke für Staatsbehörden 7 1/2 Pfennig und sandte den Brief an die Oberamtssparkasse in Stuttgart am 25. Juli 1917. Die Oberamtssparkasse in Stuttgart, frankierte den Brief mit einer Dienstmarke für Gemeindebehörden 5 Pfennig, stempelte "Geschäftspapiere" und sandte den Brief an das Grundbuchamt in Feuerbach am 28. Juli 1917 zurück.

    Die Sendungsart "Geschäftspapiere" gab es natürlich auch im Fern - und im Auslandsverkehr und hatte dementsprechend andere Gebühren.

    Liebe Grüße,

    Hermann