Richtig oder falsch - Niemand außer der Post oder von ihr zugelassene Boten hatten das Recht Briefe zu befördern

  • Diese Aussage hier

    RE: Der Deutsche Krieg 1866 - #1822

    möchte ich diskutieren, weil es Briefe gibt, die in Orten aufgegeben wurden, wo sie inhaltlich nicht geschrieben wurden. Es wird dann von Portoersparnis gesprochen.

    Dazu aus der bay. Botenordnung die entsprechenden Absätze:

    1. Stimmt die Aussage nach § 11 - aber "zu übernehmen und zu bestellen" - wenn ich den Brief selbst geschrieben (damit nicht übernommen) und überbracht habe?

    2. Firmeninhaber M. schickt seinen Reisenden B. (als Boten) nach X. Der gibt ihn auf der Post in X dann auf. Was ist mit "Abbruch der Kgl. Posten - Boten"? Ist das jetzt nach § 12 "gedeckt"?

    3. Was ist mit Belegen aus anderen (Altdeutschen) Staaten, die in bay. Postexpeditionen (Briefkästen) aufgegeben werden. Muss dann eine evlt. dort geltende Botenordnung zu Rate gezogen werden oder gilt die bay. PO?

    Vielleicht kann man ja auch mal ohne konkreten Beleg (Ausgang war dieser Der Deutsche Krieg 1866  #1807 ) eine allgemeine Fragen diskutieren :/

    Luitpold

    2 Mal editiert, zuletzt von Admin-S (11. April 2024 um 16:53)