Liebe Freunde,
bei der Suche nach den exakten Taxierungsbestimmungen im NDP bin ich über widersprüchliche Angaben gestolpert:
Es geht um die Gewichtsgrenzen bei Inlands-Briefen
Im Deutschland-Spezial steht bis 1 Loth bzw. bis 15 Gramm und in einer Anmerkung dazu Briefe bis 1 Loth = 16 2/3 g, ab 1.1.1872 bis 15 g
Im Postgebühren-Handbuch aus demselben Verlag steht bis 15 g und in einer Anmerkung dazu bei Auslandssendungen 16 2/3 g.
Kann mir ein NDP-Kenner sagen, was jetzt wirklich galt und ob das exclusiv oder inclusiv gemeint war?
Viele Grüße
Michael