Hallo zusammen,
im Rahmen einer Nachlaßauflösung fiel mir der folgende Briefumschlag auf:
Im Michel (Jahrgang1996) sind diese Marken und Belege unter
"Nichtamtliche Ausgaben/Privaterzeugnisse" aufgeführt.
Angeblich dürfen sie "nach neuerer Rechtsprechung"(???) nicht als "Lokalausgaben" bezeichnet werden.
Eine vom Lauterbacher Museum herausgegebene Dokumentation zur Entstehungs- und Verwendungsgeschichte
dieser Marken liegt vor. Demnach wurde vom zuständigen Landrat mit Genehmigung der Militärbehörde
ein Kraftwagendienst zur Beförderung von Personen, Gütern und Korrespondenz eingerichtet. Er endete am 1.10.1945
mit Wiedereinführung der regulären Post.
Die verstorbene Eigentümerin des Umschlages hatte ihn einst vom Empfänger selbst geschenkt bekommen. An seiner
Beförderung bestehen keinerlei Zweifel.
Nach meiner Überzeugung ist der Beleg sammelwürdiger als so manche katalogisierte Lokalausgabe.
Wie ist Eure meinung dazu?
Beste Grüße
Altsax