• Hallo Taxis107

    ich bin der Meinung das die vorgestellten Post-Declarationen 1 + 2 zusammengehören und nicht getrennt angesehen werden sollten.
    Beide weisen darauf hin. Auf erstere in ein Wert von 6 Gulden angegeben wurden, wie auf auf zweiter.

    Insgesamt ist es also eine Wertpaketbegleitung bei einem Gewicht von 1 Pfund 8 Loth. Anhand der damaligen Taxierung müßten sich die bezahlten 14 Kreuzer franco errechnen lassen.

    Eventuell geben Vorschriften dazu etwas her, wann solche Post-Declarationen anzuwenden waren.
    Mir ist jedenfalls bekannt, das z.B. für Paketsendungen nach Russland Post-Declarationen in doppelter Ausführungen beigelegt werden mußten.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf