Hallo Martin,
wenn man mir den kleinen Finger reicht...
Beim folgenden Brief wären zum Stempel "MORE-TO-PAY" wieder einmal die Informationen aus Deinem schönen Buch gefragt.
Außerdem von Interesse wäre die grundsätzliche Handhabung der Taxierung von unterfrankierten Briefen. Nach sächsischer Postverordnung waren Briefe nach Großbritannien entweder voll frankiert oder unfrankiert zu versenden. Teilfrankaturen waren unzulässig.
Im vorliegenden Falle scheint man aber vom Empfänger lediglich als Äquivalent des fehlenden Groschens 1,5 Pence erhoben zu haben.
Beste Grüße
Jürgen