Geschätzte Postgeschichterunde!
Ich habe ein Schreiben bzw. Erkenntnis des Appellationsgerichts Klagenfurt vom 15.7.1836, in der Angelegenheit von Verpflegskosten zu Lasten einer Erbmasse. Es hat ein höheres Gewicht, da Gerichtsakten rückgemittelt wurden und ist an das Bezirksgericht Landskron (Post Villach) gerichtet. Das Bezirksgericht Landskron (Konzept innen) informierte am 11.8.1836 die Parteienvertreter. Es erfolgte die gegenseitige Aufhebung der Gerichts- und Portokosten.
Der Brief gehört in die 1. Entfernungs- (bis 3 Poststationen) und in die 53. Gewichtsstufe (= 26 1/2 Loth).
Interessant wäre, im Rahmen der Brief-Taxordnung 1817, weitere hohe Gewichtsstufen zu sehen.
Herzlichen Gruß aus Wien
hk1190