Verehrte Freunde,
in der Verordnung vom März 1811, die die Gestaltung und Anwendung von Retour-Recepissen in Bayern beschreibt, findet sich abschließend folgender Passus: "Vor der Hand sind die Post-Lieferscheine nur für Briefe und Frachtstücke, welche im Umfange des Königreichs verbleiben. Man wird jedoch die Einleitung treffen, daß auch die benachbarten Staaten zu Beibringung der Post-Lieferscheine die Hände bieten. Für Briefe und Sendungen in entfernte Lande hingegen kann kein Post-Lieferschein besorgt werden."
"Man wird jedoch die Einleitung treffen …" - ein Modus operandi für den Austausch musste also erst noch geschaffen werden. In den Postverträgen vor dem DÖPV hat sich dieser in puncto Briefaufkommen relativ unbedeutende postalische Dienst meines Wissens nicht eigens niedergeschlagen. Dennoch muss man sich zum Beispiel mit Österreich und Thurn & Taxis irgendwie auf wechselseitig portofreien Austausch verständigt haben - oder kennt/besitzt jemand grenzüberschreitende Postlieferscheine, die taxiert wurden? Oder hat jemand Daten oder datierbare Briefe, die eine Aussage zulassen, ab wann man etwa einen solchen Austausch ansetzen kann?
Viele Grüße aus Erding!