• Hallo HOS,

    Wie ich Dir am Samstag gesagt habe, die Taxstempel waren in den Postämtern von der Postverwaltung geliefert. Vor 1849 bekamen die Postämter nur ein einziges Stempel, das das Porto des einfachen Briefes jedes Postamtes nach Paris entspricht. Wenn die Postämter anderen Taxstempel wollten, mußten sie sie an ihren Kosten herstellen lassen.
    Ende der Jahre 1830 ließen einige Postämter ein Taxstempel " 1 " herstellen, um nur die lokalen einfachen Briefe zu taxieren.
    Nach Januar 1849 haben die Postämter mehrere Taxstempel erhalten, die dem neuen Posttarif entsprechen. Sie haben keine Stempel " 1 " erhalten. Die Verwaltung fand, daß die Tax der lokalen Briefe Hand geschrieben sein sollten.
    Im Falle Deines Briefes muß man der Postvertrag Bayern-Frankreich von 1847 lesen. Dieser Vertrag legt insbesondere fest, daß die Briefe, die aus Zwei-Brücken und aus Blieskastel nach Saarguemines und seinen Postdistrikt, durch Bayern Gebührenfrei geliefert wurden. Angekommen in Saarguemines diese Briefe trugen den französischen Porto. Dein Brief, der an Zwei-Brücken für Saarguemines postiert worden ist, trägt er nicht den bayerischen Porto, sondern nur das lokal französische Porto (von und für Saarguemines).
    Offensichtlich hat das Postamt von Saarguemines in 1851 (Datum Deinen Brief) ein Taxstempel "1" lokaler Herstellung benutzt.
    In seinem Inventar der Taxstempel "1" lokaler Herstellung erwähnt Peter Maybury (Europäische Philatelieakademie), Saarguemines nicht. Ohne selten zu sein, treffen sich die Taxstempel " 1 " nicht leicht.
    Das sind einige Beispiele von Taxstempel " 1 " lokaler Herstellung.

    Den Postvertrag Bayern-Frankreich betreffend, habe ich keine deutsche Fassung, sondern also eine ein wenig verbesserter französische Fassung diese Epoche.

    http://archive.org/stream/bulleti…ge/378/mode/2up
    Viele Grüsse.
    Emmanuel.