Hallo zusammen.
Mit dem Start vom 01. Oktober 1848 beschloß man mit der VO XXIX. Nr. 9984 eine Gebührenermäßing für den einfachen Brief im Grenznahverkehr zwischen Bayern und Österreich.
Diese Umsetzung möchte ich mit den beiden folgenden kleinen Briefen einmal darstellen.
Beide Briefe haben den gleichen Adressaten und zwar Sr(Seiner) Wohlgebohren des k.k. Landgerichts Oberschreiber Herrn Kraft in Kuffstein (Kufstein).
Der erste Brief, aufgegeben am 12.09.1848 in Rosenheim, wurde wie bisher mit 6 Kr. CM taxiert.
Beim zweiten Brief, der am 01.02.1849 in Rosenheim aufgegeben wurde, wurde nun die neue VO angewandt. Hier wurde nun mit 3 Kr. CM taxiert.
Viele Grüße
Kreuzerjäger