Hallo zusammen,
zum Thema Portofreiheiten ab 1870 gibt es einen sehr schönen Artikel in dem Rundbrief Nr. 145 der Arge Brustschilde, wo auch die einschlägigen Verordnungen abgebildet werden. Grundsätzlich wurde ab 1.1.1870 Post an bzw. von die regierenden Fürsten, deren Gemahlinnen/Wittwen sowie in Verwaltungsangelegenheiten des eigenen Hofstaates weiterhin porto- und gebührenfrei befördert. Allerdings in Angelegenheiten, die Privatinteressen des Absenders betrafen, bestand Portopflicht (allerdings mit Ausnahme zumindest von Hessen Darmstadt).
In der Verordnung wird auch ausdrücklich die Portofreiheit der Prinzen/essinen aufgehoben. Im Rundbrief der Arge NDP Nr. 86 findet sich auf S. 66 ein sehr amüsanter zeitgenössischer Abdruck eines Artikesl zum Thema "Aufhebung der Portofreiheiten der Prinzessinen". Ich will hier keine Werbung machen, aber in diesen Rundbriefen wird immer wieder das Thema Portofreiheiten behandelt, absolut lesenswert.
Wenn mich jetzt einer fragt, ja, ich bin Mitglied dieser Arbeitgsemeinschaften und aktuell schlage ich mich mit diesem Beleg herum: Als königl. Dienstsache eigentlich portofrei im Wechselverkehr nach Böhmen, aber da ist ein kleiner Vermerk unter dem Paketzettel, der mich nachdenklich macht: "10" Kreuzer, das entspricht dem Porto für die Beförderung des Pakets, oder betrug das Bestellgeld in Österreich-Ungarn damals 10 Kreuzer?
Vielleicht hat einer der Leser eine Idee.
bis bald
jdj180