Beiträge von jdj180

    Hallo zusammen,

    zumindest für Bayern gibt es ein interessantes Buch über die bayerische Portodfreiheiten aus dem Jahr 1859 von: Friedrich Wachter, Zusammenstellumg der Bestimmungen über Portofreiheit in Bayern, aus dem Jahr 1859. Einfach unter google books suchen, dort ist ein kostenloser scan zu finden.

    Vielleicht können wir eine Seite einrichten mit Links zu interessanter Literatur im Netz.

    Bis bald

    Ralf

    Hallo zusammen,

    zum Thema Portofreiheiten ab 1870 gibt es einen sehr schönen Artikel in dem Rundbrief Nr. 145 der Arge Brustschilde, wo auch die einschlägigen Verordnungen abgebildet werden. Grundsätzlich wurde ab 1.1.1870 Post an bzw. von die regierenden Fürsten, deren Gemahlinnen/Wittwen sowie in Verwaltungsangelegenheiten des eigenen Hofstaates weiterhin porto- und gebührenfrei befördert. Allerdings in Angelegenheiten, die Privatinteressen des Absenders betrafen, bestand Portopflicht (allerdings mit Ausnahme zumindest von Hessen Darmstadt).

    In der Verordnung wird auch ausdrücklich die Portofreiheit der Prinzen/essinen aufgehoben. Im Rundbrief der Arge NDP Nr. 86 findet sich auf S. 66 ein sehr amüsanter zeitgenössischer Abdruck eines Artikesl zum Thema "Aufhebung der Portofreiheiten der Prinzessinen". Ich will hier keine Werbung machen, aber in diesen Rundbriefen wird immer wieder das Thema Portofreiheiten behandelt, absolut lesenswert.

    Wenn mich jetzt einer fragt, ja, ich bin Mitglied dieser Arbeitgsemeinschaften und aktuell schlage ich mich mit diesem Beleg herum: Als königl. Dienstsache eigentlich portofrei im Wechselverkehr nach Böhmen, aber da ist ein kleiner Vermerk unter dem Paketzettel, der mich nachdenklich macht: "10" Kreuzer, das entspricht dem Porto für die Beförderung des Pakets, oder betrug das Bestellgeld in Österreich-Ungarn damals 10 Kreuzer?

    Vielleicht hat einer der Leser eine Idee.

    bis bald
    jdj180

    zum Thema Eisenbahndienstsachen hat Herr Zenker im Infla Berlin Band 55 einiges veröffentlicht. Absolut lesenswert. Besonders im Übergang zum Deutschen Reich wird es spannend, denn dann wurde frankiert, obwohl weiterhin Portofreiheit für Eisenbahndienstsachen bestend. In dem genannten Band werden auch verschiedenen Quellen abgedruckt, so dass die Entwicklung bis zu den Gebührenzettel D I und D II sehr schön zu verfolgen ist.


    jdj180

    Hallo VorphilaBayern,

    nach den Amtsblätterder Reichspost Nr. 143 von 1872 blieb ab 1. Juli 1872 nur noch Post der regierenden Fürsten sowie deren Ehefrauen im Wechselverkehr nach Bayern und Württemberg portofrei. Die Portofreiheit der Prinzen/Prinzessinen wurde darin aufgehoben. Allerdings nach Luxemburg bzw. Österreich-Ungarn blieb für die Prinzen alles beim alten.

    Portofreiheiten sind ein spannendes Thema, allerdings bin ich als "Germania-Sammler" eher bei den Bestimmungen der Reichspost fit.

    bis bald

    Ralf

    Hallo zusammen,

    im Rundbrief der Arge NDP Nr. 65 gibt es einen erstklassigen Artikel zu obigenm Thema mit einer detaillierten Tabelle zu den einzelnen Ländern, Stand Dezember 1869.
    Absolut lesenswert.

    Zum Thema Portofreiheit bei Militärbriefen nach Dänemark kann ich sagen, dass Korrespondenzen in Staatsdienstangelegenheiten (das waren sicher auch Militärangelegenheiten) lt. Anlage 2 des Regulativs über die Portofreiheiten im Norddeutschen Postbezirk vom 5. Juni 1869 Anspruch auf Portofreiheit hatten.
    Gratulation zu dem Beleg. Sowas sucht man hier im Süden Deutschlands vergebens...

    Macht echt Spaß

    Ralf

    Hallo Pfälzer,

    Postzustellungsurkunden oder Behändigungsscheine wie sie früher hießen, sind ein komplexes Thema, das m. E. noch nicht grundlegend erforscht wurde. Vor kurzem erschien zu diesem Thema im Rundbrife der Brustschide ein sehr lesenswerter Artikel.
    Mit einer Zustellungsurkunde wurde dem Absender die juristisch korrekte Übergabe seines Schriftsatzes dokumentiert, "vollzogen" Ab 1879 wurde das Verfahren im Deutschen Reich vereinheitlicht und die "Behändigungsgebühr" auf 20 Pfennig einheitlich festgelegt. Diese Gebühr stand zu diesem Zeitpunkt dem Briefboten zu, daher wurde bei dem abgebildeten Beleg mit der Entwertung der Marke die Entrichtung diese Gebühr dokumentiert. Ein hochinteressanter Portofreiheitsbeleg, dssen Vorkommen ich bisher nur aus den Vorschriften her kenne.

    Bis bald

    jdj180

    Hallo zusammen,

    ich bin durch Zufall auf das Forum gestoßen und fand die Artikel faszinierend. Aufmerksame Leser der Krone-Adler und Germania Rundbriefe sollten mich schon kennen. Ich beschäftige mich seit einigen Jahren mit Postgeschichter der Kaiserzeit, speziell Germania bis 1922. Meine Sammlungsschwerpunkte sind bei den Germania Belege die Zeit zwischem 1914-1919, der Übergang von der Kaiserzeit zur Republik. Außerdem der Paketdienst der Reichspost im Inland von 1872-1922. Frei lt. Avers, Portofreiheiten und Insinuationsdokumente faszienieren mich ebenfalls. Ja, ich bin etwas sprunghaft, aber wenn ein Beleg "zu mir spricht", nehme ich ihn mit; vielleicht wird auch nur ein Artikel daraus, aber Haupsache es macht Spaß und ich kann etwas zu lernen.

    jdj180
    Ralf Graber ^^