Beiträge von TAXIS107

    Ja, die Posthörnerschatullen sehen ganz gut aus und haben auch einiges an Gewicht. Sie sind seit dem vergangenen Jahr wohl neu angefertigt worden und etwas im Format größer geworden. Die Gewinner bekommen wohl auch nicht mehr das kleine goldene Ansteckhörnchen für die Knopfleiste. Wie dem auch sei, es war für Rainer überraschend, er war fast sprachlos bei der Übergabe. Seine Gruppse war stark besetzt.
    Allgemein kann man feststellen: die Hotels sind sehr teuer geworden, die Ausstellung hat noch genügend Platz für Besucher, von denen nicht mehr so viele kommen, wie in den früheren Jahren. Der Platz zwischen den Ständen ist begehbar geworden. Auch im oberen Stock bei der Jugend war nicht allzuviel los. Vielleicht sollte das Konzept der Messe mal etwas überdacht werden.

    Beim DASV-Festabend wurden die langjährigen PGL-Juroren Kurt Kimmel und James van der Linden verabschiedet. Für Dr. Wolf Hess gab es eine Ehrung, die SAVO-Medaille. In seinen Dankworten war zu vernehmen, dass dies wohl die erste Ehrung in Deutschland war, die ihn doch sehr gefreut hat. Offenbar hat er im Ausland einen anderen Ruf, als in Old Germania.

    Und die Holländer waren auch zufrieden mit ihrem Engagement. Mal sehen, was die nächsten Tage noch so zu lesen ist. Hoffentlich stellt man von der Messe Sindelfingen wieder den Jurybericht ins Netz, ebenso von der Literaturausstellung und auch von der Rang 3-Ausstellung. Gruß aus dem nun doch auch sehr kalten Frankfurt, in dem Bundesland, welches wohl heute eine Wahl durchzieht, von der man noch länger sprechen kann. . .

    Gruß von Taxis 107 ;)

    Lethaus/Schenk haben das Prozedere wie folgt beschrieben: Postlagernde Briefe.
    Es konnten auch normale Briefe unter Chiffre versandt werden, rekommandierte Briefe und Fahrpostsendungen mußten jedoch die normale Anschrift tragen.
    Die Abholgebühr bei Briefsendungen entsprechend der Ortsbestellgebühr: 1 xr / bzw. 1/4 Sgr.
    Die Poste restante-Gebühren entfielen für Briefe wie die Ortsbestellgebühren für Drucksachen am 1.1.1865, für frankierte Briefsendungen am 1.1.1866 und für unfrankierte Briefe am 1.1.1867.
    Poste restante für Fahrpostsendungen kosteten an Lagergebühr 3 xr bzw. 1 Sgr.
    Am 1.1.1867 entfielen auch die Gefachgebühren.

    Gruß Taxis 107 :)

    In der Postordnung von 1857 wird natürlich nicht von einem Lagergeld oder einer Lagergebühr geschrieben, man verwendete einfach den alten bekannten Begriff "Bestellgeld". De facto ist es aber ein "Lagergeld", denn das Brieflein wird ja für einen gewisse Zeit aufgehoben und eingelagert, bevor es abgeholt wird. Wenn nicht, dann wurde es nach der Lagerzeit auf Kosten des Absenders wieder zurückgesendet. Ich habe die Texte der Verordnung aus dem großherzogl. Regierungsblatt von 1857 gescannt und angehängt.
    Das ist halt das gewisse etwas, grade bei Thurn und Taxis, die haben nicht viel verordnet, sondern viel kassiert. Schließlich betrieb man ein privates Postunternehmen, man war quasi unserer Zeit der "Privatisierung" damals schon weit voraus. Zumindest, was das abkassieren betroffen hat . . .
    Gruß Taxis 107 ;)

    Hallo Ralph, das ist kein Bestellgeld, sondern die "Lagergebühr" für den Brief. Dies mußte der Empfänger bei der Abholung entrichten. Eine Bestellung konnte nicht erfolgen.

    Hier nun etwas Hintergrund zu dem Brieflein:

    Pfarrer Heberer erhielt 1859 den Besuch seiner Schwester und deren Ehegatten. Auf der Rückreise verweilte man für einige Tage in Rödelheim. Von dort schrieb des Pfarrers Schwester diesen Brief, der „postlagernd“ nach Reichelsheim adressiert war an den lieben Bruder.
    Portofreiheit galt für Bedienstete der thurn- und taxisschen Post, so auch für die bei der Rödelheimer Post beschäftigten Personen. Absender des Briefes (geht aus dem Inhalt hervor) ist die Schwester des in der Anschrift angegebenen Pfarrers Heberer, der in Heuchelheim in der Wetterau lebte. Seine Schwester war zuvor beim Rödelheimer Postexpeditor Wilhelm Brill einige Zeit als Haushaltshilfe beschäftigt.
    Der Brief wurde mit dem Siegel des Posthalters Wilhelm Brill (WB) verschlossen. Unter „f = 0” ist der Name des bei der Rödelheimer Postexpedition beschäftigten Mitarbeiters „W. Stein” angegeben. Hierbei handelt es sich um den Tatbestand der Portohinterziehung. Eigentlich mußten für diesen Brief 5 Kreuzer als reguläre Gebühr (3 Kreuzer Taxe + 2 Kreuzer Landbestellgeld) entrichtet werden. Dies wurde durch die „spezielle Behandlung“ in Rödelheim unterbunden, da man der Heberer-Schwester einen Gefallen getan hat und den Brief als portofreie Dienstpost in den Postverkehr einschleußte. Dazu noch die bewußte Umgehung der Landpostzustellgebühr, in dem man das Werk als „poste restante“ in Reichelsheim behandeln mußte. Der Herr Pfarrer Heberer ging daher einige Tage nach der Abreise seiner Schwester ins ausländische nassauische Reichelsheim und holte den an ihn adressierten, dort lagernden Brief gegen Erstattung der Lager-Gebühr von einem Kreuzer ab.

    Einige Jahre später beging man im Herzogtum Nassau das 25jährige Dienstjubliäum des Regierenden Herzogs. Dazu wurden die nassauischen Orte aufgefordert ihre Huldigungsbeiträge zu leisten. Das betreffende lokale Comitè für die Jubiläumsfeierlichkeiten in Reichelsheim hatte sich für einen feierlichen Gottesdienst in dieser Sache entschieden. Damit hatten sich die dafür Verantwortlichen der kleinen Stadt aber ein Problem geschaffen, denn in diesem Ort war die Pfarrerstelle seit einiger Zeit vakant und so bat man den im Nachbarort tätigen evangelischen Pfarrer Heberer aus Heuchelheim, den Gottesdienst zur Jubelfeierlichkeit des nassauischen Landesfürsten mit dem kirchlichen Segen zu begleiten.
    Dies gefiel dem Herrn Pfarrer Heberer aber nicht und er mußte gar nicht lange nach einer Ausrede für eine Absage suchen. Der heutige Stadtteil Heuchelheim wurde erst im Zuge der hessischen Gebietsreform anfangs der 1970er Jahre aus dem seit 1874 bestehenden Landkreis Büdingen (zuvor Nidda) ausgekreist und der Nachbarstadt Reichelsheim im damaligen Landkreis Friedberg zugeschlagen.
    1864 lag Heuchelheim zwar nur einige Schritte von Reichelsheim entfernt gelegen, aber eben politisch gehörte der kleine Ort einem ganz anderen Staat an, dem Großherzogtum Hessen. Der zuständige Postort für Heuchelheim war Echzell, zu dessen Landbestellgang das kleine Heuchelheim zählte. Pfarrer Heberer hatte keine Lust und verwies darauf, daß er ja „Ausländer“ sei und daher aus diesem Grunde nicht den Jubiläums-Gottesdienst im naussauischen Reichelsheim abhalten könne.
    Und so vereinigten sich lokale Interessen und die verschiedenen Landesinteressen zu einer Lokalposse, die in Bayern bestimmt Ludwig Thoma damals als Stoff für eine Komödie hätte aufbereiten können . . . Halt ähnlich wie die Fernsehserie über das Königlich Bayerische Amtsgericht!

    Gruß Taxis 107 :)

    Den Bestellgeld-Kreuzer hatte jeder zu zahlen, der dazu verpflichtet war. Also schreibt ein privater Mensch an einen anderen privaten Menschen, so muß, wenn der Absender den Kreuzer nicht vorfrankierte, der Empfänger den Kreuzer zahlen. Ausgenommen sind solche Empfänger, die ein "Gefach" angemietet hatten, die bezahlten dann einen jährlichen Pauschalbetrag und bekamen ihre Briefsendungen frei Haus zugestellt.
    Anderen Beispiel: es gibt Postexpeditionen, die unterhielten keine Landbestellung, sondern haben ihre Briefträger nur im eigenen Ort (z.B. Berstadt) umherlaufen lassen. Ich habe in meiner Sammlung einen Brief der Fahrpost, der trotzdem von Berstadt aus zugestellt wurde an einen Gutspächter in Obbornhofen, was zum Bestellgang von Hungen gehörte. Ein anderer Pächter wiederum hatte eine persönliche Vereinbarung mit der PE geschlossen, er holte alles selbst bzw. durch einen Boten dort ab, ging nach Hause schrieb die Antworten sofort und sendete einen Boten nach Hungen, weil dort die Post am gleichen Tag gegen Abend noch weiterlegleitet wurde.
    Das läßt sich für viele andere Orte durchaus ähnlich belegen. Das kann man allerdings nur nachvollziehen, wenn man genügend Quntitäten an Material hat und sich die Mühe macht, dies zu ergründen. Alles klar?
    Die Orte, die ich aufführte gehörten damals zum Kreis Nidda, dort gab es 6 Postexpeditionen, aber insgesamt über 100 Landorte. Im Verzeichnis über die Landpostbotengänge im Großherzogtum Hessen wird dies bei jedem genannten Ort, bzw, bei den Botengängen explizit aufgeführt. Dort sind die verschiedenen Gutshöfe, Mühlen usw. aufgeführt, die begangen wurden und in der nächsten Spalte diejenigen, die grundsätzlich nicht begangen wurden.

    Gruß von Taxis 107 :)

    Sehr spannend ist ein Vorgang, der alljährlich bei der Verkündung der Ergebnisse von „Postgeschichte live“ zu beobachten ist:
    Nun kommt es durchaus vor, daß sich 5 verdiente Philatelisten/Postgeschichtler in einer Gruppe angemeldet haben. Diese Gruppe hat 5 Teilnehmer, dies auch noch allesamt befreundete hochrangige hochdekorierte Experten. Da logischer Weise 3 Posthörner in umgekehrter Reihenfolge vergeben werden gibt es von vorneherein 3 Posthorn-Gewinner und 2 Verlierer. Knüppeldick wird es, wenn der berufene Kandidat (der erste Verlierer) als erstes benannt ist, die Gewinner von Bronze und Silber verkündet wurden, demzufolge noch 2 der (hoffentlich) Anwesenden, beide auf den großen Auftritt warten: Nur einer von ihnen bekommt das Goldene Posthorn (der große Sieger), der andere (der große Verlierer) nichts. Der Verkünder beginnt mit der Laudatio für den Goldenen Posthornpreisträger, dies mit einleitenden Worten, das ist dann großes Kino die Wortwahl so zu gestalten, daß sich die beiden Verbliebenen noch immer Hoffnung machen können – bis endlich mit der so erzeugten Spannung der Name des Preisträgers fällt. Für solch eine Vorgehensweise sollte man dem „Verkünder“ einen Sonderbeifall spenden.

    In diesem Sinne hat der olympische Gedanke durchaus seine Berechtigung.

    Gruß von Taxis 107 ;)

    Hallo, Freunde der Postgeschichte. Im Anhang die kompletten Ergebnisse der Ausstellung im Rang 1und 2 aus Klagenfurt.

    Die neuen DASV-Rundbriefe werden am Freitag in der Post sein . . .

    Gruß Taxis 107

    Ich hoffe, dass nun auch JIM (BERNATZ) KNOPF damit zufrieden ist ;)

    Vielen Dank, das hilft schon mal weiter.
    1983 wurden die Kataloge mit der alten (schlechten) Technik erstellt. Dies bedeutet, die Reproduktion erfolgte unscharf und in sw. Ich habe das Bild noch mehrfach gescannt in verschiedenen Auflösungen, entrastert und etwas gesäubert. Viel besser ist die Abb. aber nicht geworden. Zumindest ist es ein kriegsgeschichtlich sehr interessanter Beleg. Auch die Anschrift des Adressaten, das Kommando der Grohzgl.-Hess. Armeedivision, ohne Ortsangabe läßt auf Dringlichkeit schließen. Immerhin ging es zu der Zeit ezwas aufregend ab. Preußen hat die Macht übernommen. Frankfurt wurde am 17.7. besetzt, Darmstadt am Tag danach. Aus dieser Zeit gibt es auch noch die Belege mit den "Klebezetteln". (farbige Abbildung)
    Gruß Taxis 107

    Hallo, hier aus einem Auktionskatalog der 131. Auktion von Fehr, 13.9.1983. Da kam folgendes Los zum Angebot: Nr. 3196, Beschreibung: DARMSTADT, EK ohne Jahreszahl auf 9 Kr. farbl. durchstochen, als Expressgeb. auf Feldpost-Paketbegelitbrief., hochinteress. u. selt. Liebhaberlos, Nr. 44, Ausruf 2000,– DM. Gestempel am 13.7.66. Nun zur Frage: Warum hat der Absender die 1-Kreuzermarke aufgebracht? Offenbar zur Beschleunigung der Zustellung, handelte es sich doch um 64 fl. 35 xr. Gelder zur Unterstützung der im Felde stehenden Armeeangehörigen der Großherzoglich-Hessischen Division. Außerdem war da Eile angebracht, denn kurz Zeit später kam es in der Gegend Untermain Aschaffenburg bis Tauberbischhofsheim zum Ende des Feldzuges mit dem Sieg der Preußen. Kennt jemand den Beleg?

    Hinweis: Frankierte Fahrpostbegleitumschläge bei TT waren eigentlich erst ab 1.11.1866 möglich. Kann jemand den Namen des Kanzleirathes lesen?

    Gruß Taxis107